Bei Fragen nach Selbst.mord: Steht Yahoo in der gesetzliche Pflicht?
Yahoo-clever dürfte doch eigentlich Fragen danach (wie etwa vor wenigen Tagen geschehen!) nicht einfach nur löschen, oder? Nach § 323c Unterlassene Hilfeleistung gilt doch: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2013-03-03T14:45:41Z
@Fowler yahoo ist keine Behörde und auch nicht behördenähnlich...
Klaus Grinsky2013-03-04T14:19:02Z
Beste Antwort
Ich glaube kaum, daß Juhuu irgendeinen Respekt vor deutschen Gesetzen hat.
...und die Lö.schung der von Dir erwähnten Frage, war auch mal wieder so eine ignorante Willkürleistung dieser inkompetenten Besserwisser!
Und: Mir wurde ganz schlecht, als ich bemerkte, wie man diesen jungen Menschen, der bei uns Verständnis gesucht hat und dessen Hilfeschrei einfach abgewürgt wurde, einfach mundtot gemacht hat. Möglicherweise nicht nur das...!!?
Du wirst Schwierigkeiten haben, auch nur im entferntesten die Voraussetzungen zusammenzukonstruieren, auf denen der genannte Paragraph fuÃt.
"Erforderlich" - das ist schon mal nicht annähernd einzuschätzen, wenn hier irgendwelche Kiddies x-beliebigen Blödsinn posten. "Unglücksfall" - wenn jemand Suizidgedanken äuÃert, ist ein Unglücksfall regelmäÃig noch nicht eingetreten (genau genommen nicht einmal dann, wenn derjenige seine Gedanken in die Tat umgesetzt hat). "Gemeine Gefahr oder Not" - indiskutabel.
Kurz und gut: Der genannte Paragraph ist in keinster Weise einschlägig.
Ist doch alles Blödsinn. Die meisten hier sind doch unter einem Pseudonym gemeldet. Wie und woher will Yahoo oder die Polizei herausfinden wer du- oder wo du bist.