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martinode fragte in Yahoo ProdukteYahoo Clever · vor 8 Jahren

Bei Fragen nach Selbst.mord: Steht Yahoo in der gesetzliche Pflicht?

Yahoo-clever dürfte doch eigentlich Fragen danach (wie etwa vor wenigen Tagen geschehen!) nicht einfach nur löschen, oder? Nach § 323c Unterlassene Hilfeleistung gilt doch: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Update:

@Fowler yahoo ist keine Behörde und auch nicht behördenähnlich...

15 Antworten

Bewertung
  • vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Ich glaube kaum, daß Juhuu irgendeinen Respekt vor deutschen Gesetzen hat.

    ...und die Lö.schung der von Dir erwähnten Frage, war auch mal wieder

    so eine ignorante Willkürleistung dieser inkompetenten Besserwisser!

    Und:

    Mir wurde ganz schlecht, als ich bemerkte, wie man diesen jungen Menschen,

    der bei uns Verständnis gesucht hat und dessen Hilfeschrei einfach abgewürgt wurde,

    einfach mundtot gemacht hat. Möglicherweise nicht nur das...!!?

  • vor 8 Jahren

    Jemand der sich umbringen will, kündigt es nicht noch tagelang an, sondern macht es. Außerdem gibt es hier genügend Jugendliche, die nur ein wenig Aufmerksamkeit haben wollen und solche Fragen stellen.

  • vor 8 Jahren

    @ Aries Wenn so eine Frage gemeldet muss die Polizei nun mal dieser

    Meldung nach gehen nur die können Entscheiden ob ein Handeln Not

    wendig ist oder nicht. Ich habe 2 Meldungen ab geben in einer 1 wurde

    gehandelt und in einer anderen nicht.

    .

    Die Frage wäre zu klären ob YC diese Frage gelöscht hat oder die Leute die

    hier willkürlich Fragen Grund los Löschen, dann sind die das nämlich die eine

    Hilfeleistung von anderen Nutzern verhindern tun.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Yahoo löscht nichts, es sind die Automaten die löschen

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Du wirst Schwierigkeiten haben, auch nur im entferntesten die Voraussetzungen zusammenzukonstruieren, auf denen der genannte Paragraph fußt.

    "Erforderlich" - das ist schon mal nicht annähernd einzuschätzen, wenn hier irgendwelche Kiddies x-beliebigen Blödsinn posten.

    "Unglücksfall" - wenn jemand Suizidgedanken äußert, ist ein Unglücksfall regelmäßig noch nicht eingetreten (genau genommen nicht einmal dann, wenn derjenige seine Gedanken in die Tat umgesetzt hat).

    "Gemeine Gefahr oder Not" - indiskutabel.

    Kurz und gut: Der genannte Paragraph ist in keinster Weise einschlägig.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ist doch alles Blödsinn.

    Die meisten hier sind doch unter einem Pseudonym gemeldet.

    Wie und woher will Yahoo oder die Polizei herausfinden wer du- oder wo du bist.

  • vor 8 Jahren

    Ja, das ist eine schwierige Situation. Ich habe auf der Internationalen Seite nach Schlagworten suchen lassen ....für die letzten 30 Tage - es gab über 4000 Fragen wegen Selbstmord; das wären 4000 Polizei-Einsätze - der Arbeit- und Kostenaufwand wäre gigantisch. Man kann nur hoffen dass das soziale Umfeld derer aufmerksam genug ist um einen möglichen Versuch zu verhindern. Nicht jeder, der eine solche Frage stellt wird es auch tun.

  • vor 8 Jahren

    geundsätzlich sollte man sowas melden.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Spiegelei. ich habe damit nichts zu tun!

  • _x_71
    Lv 5
    vor 8 Jahren

    Yahoo kann aber solche Angelegenheiten an die Polizei weiterleiten, die dann weitere Schritte unternehmen werden. Damit sind sie dann ihrer Pflicht nachgekommen.

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