Gestern hatte ich mit einem Bekannten (mit Schwerbehinderten-Parkscheibe) Diskusion , er ist der Meinung er dürfte trotz Halteverbotsschild (absolute) dennoch dort parke, siehe Link. Stur wie er war, kam es wie es kommen musste - steckte Strafzettel an der Scheibe. Richtig ?
Das Halteverbotsschild ist ein temporäres - also gilt hier ab dem 25.02. absolutes Halteverbot für alle. Sobald es abgebaut ist, darf er mit seinem Auto und Ausweis wieder dort parken.
Halteverbot ab Datum. Solche Schilder stellen z.B. Speditionen auf wenn da jemand umziehen möchte. Der Behinderte kann ja dann beim Möbeltragen helfen.