Ist der aktuelle GEZ-Beitrag mit dem deutschen Gesetz überhaupt vereinbar?
Klar, wenn man einen Fernseher mit den öffentlich-rechtlichen Programmen hat, dann sicherlich ja. Aber wenn jemand wirklich gar keine GEZ-pflichtigen Geräte zu Hause hat, dann kann es doch nicht rechtens sein, dass er über 200 Euro im Jahr für nichts und wieder nichts ausgeben muss. Und das ist gar nicht so selten.Ich kenne zwei Leute, die aus Überzeugung keinen Fernseher und kein Radio zu Hause haben. Gut, jetzt könnte man ja sagen, dass Internet auch dazugehört, aber das finde ich absolut nicht angemessen, da die Internetgebühren ja über den Provider und der Telekom abgedeckt sind.
Na ja, jedenfalls ist es doch für betroffene Personen ein Zahlen ohne Leistung und damit nach meinem Rechtsverständnis ganz klar gesetzeswidrig oder?
Lord M2013-02-13T13:12:30Z
Beste Antwort
Zuerst einmal wurde die GEZ durch die Gesetzgebung legalisiert. Zum anderen ist sie Illegal, egal, wie sehr sich die Gesetzgeber mit der Legalisierung bemüht haben.
Dazu gibt es verschiedenes zu sagen. 1.: Kein Unternehmen hat das Recht, Leistungsansprüche auf die llgemeinheit zu erheben, nur weil er eine Leistung anbietet, die jeder nutzen könnte. Pächter und Eigentümer von Waldgrundstücken können ja auch keine Gebühr für Atemluft bzw. Luftregenerierung verlangen, obwohl sie diese Leistung erbringen. 2.: Die GEZ bewirkt eine rechtswidrige Wettbewerbsverzerrung. Es werden nur ausgewählte Radio- und Fernsehanstalten finanziell begünstigt, die einst "öffentlich-rechtlich" waren. Seit vielen Jahren sind sie privatisiert und finanzieren sich zum erheblichen Teil durch Werbung. Privatsender und Pay-TV bekommen keinen Cent von der GEZ! Warum wird der eine Sender begünstigt, und der andere nicht? Beide sind privat. Der eine immer schon gewesen, der andere erst seit der Reformierung. 3.: Die GEZ kassiert nur ab. Sie ist nicht in der Lage, eine ordentliche Rechnung zu erstellen, sondern stellt nur Forderungen. Selbst das Finanzamt stellt eine Rechnung aus, wo bis ins Kleinste alle Details zur Forderung enthalten sind. Die GEZ wäre, wie jeder andere, verpflichtet, eine Rechnung mit detailliertem Inhalt zu stellen, woraus hervorgeht, wie sich die Forderung zusammensetzt.
Diese Frage KANN zur Zeit nich nciht beantwortet werden, da hier erst Gerichte drüber entscheiden müssen. Es gibt verschiedene Aspekte die gegene eine zusätzliche Steuer ( denn das wäre der neue Beitrag zur finanzierung der öffentlich rechlichen Märchenerzähler) sprechen. ebenso gibt es viele MItarbeiter der öffentlich rechtlichen Sendeanstallten die gute Grüne haben weiter an der Sondersteuer festzuhalten. Wie die Gesetze entscheiden und was dann danach zum Recht erklärt wird, bleibt abzuwarten. recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland unterschiedliche Dinge. Zu den Personen die irgendetwas unterstellen wollen: Nicht jedes Auto hat ein Radio. Nicht jeder schaut gern Fernsehn ( ich kann mich auch anders belügen lassen und wenn ich Bedarf an schlechter Unterhaltung habe, kann ich mir auch das Vollwaschprogramm meiner Waschmaschine ansehen) von daher ist eine Zwangsabgabe für die Finanzierung eines fragwürdigen Fernsehprogramms eine sehr fragwürdige Sache.
Lord M: ist ja alles schön und gut was du hier schreibst.Bitte mach dir die Mühe und ziehe mit deiner Begründung vor Gericht und lass das für alle mal klären.Da musst du vermutlich vor alle Instanzen und ob du da durchhältst, da habe ich meine Zweifel.Und die Rechtschutzversicherung hilft da auch nicht.Habs nämlich schon versucht.....
Ohne ins Detail zu gehen: So wie die Ermächtiungsgrundlage des neuen Rundfunkvertrags der Länder ausgestaltet ist, krankt er wahrscheinlich an mangelnder Gesetzgebungskompetenz und wäre formell verfassungswidrig. Das hat auch gerade mit dem Problem der Gebührenerhebung als Gegenleistung im Rahmen des Ãquivalenzprinzips zu tun. Von daher sind die Beiträge erstmal unter Vorbehalt zu zahlen (da Widersprüche hier keine aufschiebende Wirkung entfalten).
Normalerweise hat dies die Nichtigkeit der Regelung zur Folge, aber das Bundesverfassungsgericht wird diese aus fiskalischen Gründen wohl nicht rückwirkend aufheben, da sonst monatelange Finanzierungslücken entstehen würden.