Hilft der Staat einem ALG 2 Empfänger , während dessen Arbeitslosigkeit , Vermögen aufzubauen ?

Bei Strafgefangenen tut er es . Sind Strafgefangene bei der Regierung höher angesehen als ALG 2 Empfänger ?

?2013-01-27T11:07:01Z

Beste Antwort

Tut er nicht . ALG " ( Hartz 4 ) ist vom Staat ( Regierung ) verordnete "Armut. " Vermögen" heißt Rücklage . So steht der Strafgefangene tatsächlich besser da als ein ALG 2 Empfänger .
Der Staat ( Regierung) tut alles für die " Verbrecher" *sich wieder in das normale Leben einzugliedern. Aber wehe Du wirst arbeitslos. das scheint ja hier in Deutschland das schlimmste Verbrechen zu sein.
Ziehe mordend und vergewaltigend durch die Lande und wirst vom Staat hofiert. Du bekommst vom Staat jede erdenkliche Hilfe ( natürlich kostenfrei) .
Sage das mal einem Opfer , dem nur zirka 12 Stunden Therapie erstattet wird. Den Rest darf das Opfer selbst bezahlen. Private Vereine wie der " Weißen Ring " müssen sich sich um die Opfer kümmern. Da gibt es keine staatliche Stelle. Täterschutz geht vor Opferschutz ist eine nette Umschreibung für : Gesetze von Verbrechern für Verbrecher. Eine Krähe hackt keiner anderen Krähe die Augen aus.

* : Ich unterscheide schon , wer wirklich Verbrecher ist und wer nicht .

Anonym2013-01-28T03:32:35Z

wo oder wer...

ist deine quelle...?!

?2013-01-28T00:33:14Z

nein, er hilft aber, es abzubauen, bis nur noch Selbstbehalt da ist. Damit soll verhindert werden, daß Hartz4er sich selbständig machen können. Dazu braucht man ja Kapital. So können sie weiter als Zeitarbeitssklaven ausgebeutet werden, sobald man sie in eine solches Arbeitsverhältnis zwingen konnte

kurt j2013-01-27T20:31:40Z

ach und das sollen wir auch noch zahlen sorry für die die unschuldig dahin geraten sind, und warum vermögen er bekommt doch geld für das nichts tun strafgefangene arbeiten für ihr geld

Komet2013-01-27T20:12:17Z

Nur Strafgefangene, die arbeiten können den Lohn für ihre Arbeit sparen.
Wenn sie entlassen werden, müssen sie wie jeder andere auch dieses Ersparte erst verbrauchen, bevor sie ALG2 bewilligt bekommen.

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