Faust
Beste Antwort
Nein, jeder Einzelfall muß einzeln entschieden werden,
bzw. sich nach dem örtlichen Bebauungsplan richten
Sprendlinger
Einen Rechtsanspruch hast Du meist nicht. Der Nachbar muss einverstanden sein. Es ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Gerechtigkeit
Nein, Baurecht ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Catan
Das hängt von vielen Dingen ab. Insbesondere wie bauplaungsrechtlich bzw. bauordnungsrechtlich die Abstandsflächen geregelt sind. Da muss man in die örtlichen Satzungen bzw. Pläne, sowie in das Landesrecht schauen.
mausihundi
Werf einfach einen Blick in den örtlichen Bebauungsplan. Kann man bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung Abteilung Bauamt einsehen.