Briefe die nicht an mich adressiert sind darf ich laut Briefgeheimniss nicht öffnen.Ich muss sie dem Postboten wieder mitgeben. Allerdings stellt sich mir die Frage wie sehr muss die Adresse auf dem Brief von meiner eigenen Adresse abweichen? Reicht schon ein einziger Buchstabe? Zum Beispiel Schmid statt Schmidt? Oder eine Falsche Strassenbezeichnung?? Zum Beispiel statt Schillergasse steht Schillerstrasse drauf oder Schillerweg?Ab wann darf ich den Brief nicht mehr öffnen weil es gegen dass Briefgeheimniss verstossen würde??
Lisa P2013-01-25T07:03:37Z
Beste Antwort
Gegen das Briefgeheinis verstößt du, wenn der Brief eindeutig nicht an dich ist und nicht, wenn ein paar Buchstaben falsch sind.
Ich habe schon öfters Briefe bekommen, auf denen Kleinigkeiten in der Adresse falsch waren (also z.B. der Anfangsbuchstabe des Namens war falsch. in der Straßenbezeichnung fehlte ein "s" etc.). Diese Briefe waren zu 100% richtig zugestellt und tatsächlich für mich. Lediglich einmal bekam ich einen Brief, bei dem Straße, Hausnummer und Ort richtig waren, aber ein ganz anderer Name stand drauf. Der war auch wirklich nicht für mich. Den habe ich dann am nächsten Tag dem Briefträger wieder mitgegeben...
Es kommt, wie Lisa P. bereits schrieb, auf die "Eindeutigkeit" an.
Oftmals ist es "eindeutig", das ein Brief für mich sein soll, auch wenn mein Name verkehrt geschrieben ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ich den Absender kenne und evtl. sogar ein Schreiben von ihm erwarte. Selbes trifft auf den richtigen Namen mit falscher Straßenbezeichnung zu.
Kenne ich den Absender nicht, und es handelt sich nur um einen "leichten" Schreibfehler, wie in deinem Beispiel Schmid statt Schmidt, würde ich mich trotzdem angesprochen fühlen.
Anders ist es, wenn zwei Menschen gleichen Vor- und Zu-Namens in einem Ort wohnen, was gar nicht so selten vorkommt! Da gehen schon mal Briefe quer. Die Betroffenen wissen das aber nach einiger Zeit und können damit umgehen. Die achten dann besonders darauf, wer Absender ist. Und wenn es nicht eindeutig für den anderen ist, macht der erste es halt auf. Falls nicht für ihn, schickt er es weiter an den zweiten...
Du darfst nur solche Briefe nicht öffnen, die "eindeutig" nicht an dich adressiert sind. Wir bekommen z.b. immer wieder Post an unsere Vorbewohner, die seit 10 Jahren nicht mehr hier wohnen, und deren Name auch nicht mehr am Briefkasten steht. Trotzdem werden die Briefe eingeworfen. Die stecke ich dann mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück in einen Briefkasten.
Ein Brief gilt dann als falsch adressiert, wenn die Adresse kaum noch Ähnlichkeit mit Deiner hat. Deine Bespiele würden nicht als falsch adressiert gelten, denn er ist bei Dir angekommen und kleine Fehler merzt die Post aus.
Zu 1.:Ja Zu 2.:Ja Zu3.:Jain Öffnen darf`st Du nicht Öffnen, allerdings sollte es sich um einen Schreibfehler handeln den Du Überlesen hast schreibe einfach drauf Versehentlich geöffnet und schicke ihn mit diesem Vermerk zurück . Falsche Straße oder Haus Nr. geht auch da es in vielen Stätten diese Adresse auch mehrmals geben könnte. Solte deine Mutter den gleichen Vornahmen haben darf da nicht Jun. oder Sen drauf stehen (Junior/in Senior/in) Hoffe konnte helfen Mfg.: