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Ab wann gilt ein Brief als falsch adressiert?

Briefe die nicht an mich adressiert sind darf ich laut Briefgeheimniss nicht öffnen.Ich muss sie dem Postboten wieder mitgeben.

Allerdings stellt sich mir die Frage wie sehr muss die Adresse auf dem Brief von meiner eigenen Adresse abweichen? Reicht schon ein einziger Buchstabe?

Zum Beispiel Schmid statt Schmidt?

Oder eine Falsche Strassenbezeichnung?? Zum Beispiel statt Schillergasse steht Schillerstrasse drauf oder Schillerweg?Ab wann darf ich den Brief nicht mehr öffnen weil es gegen dass Briefgeheimniss verstossen würde??

9 Antworten

Bewertung
  • Lisa P
    Lv 7
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Gegen das Briefgeheinis verstößt du, wenn der Brief eindeutig nicht an dich ist und nicht, wenn ein paar Buchstaben falsch sind.

  • Faust
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Eine Großtante von mir wurde noch unter Kaiser Wilhelm Zwo

    als "Freifräulein Jolantha Amalie Marie Sophie Irmtraude von R." geboren.

    1919 schaffte die Weimarer Verfassung die Adelsprädikate ab und machte

    sie zu Bestandteilen des Familiennamens.

    In unserer Familie kusiert seitdem die Andekdote, daß besagte Großtante es ablehnte,

    Briefe entgegen zu nehmen, die an "Jolantha Freiin von R." adressiert waren,

    vor allem die Schreiben vom Finanzamt lehnte sie ab.

    :-))

  • vor 8 Jahren

    Ein Brief gilt dann als falsch adressiert, wenn die Adresse kaum noch Ähnlichkeit mit Deiner hat. Deine Bespiele würden nicht als falsch adressiert gelten, denn er ist bei Dir angekommen und kleine Fehler merzt die Post aus.

  • vor 8 Jahren

    Ich habe schon öfters Briefe bekommen, auf denen Kleinigkeiten

    in der Adresse falsch waren (also z.B. der Anfangsbuchstabe des Namens

    war falsch. in der Straßenbezeichnung fehlte ein "s" etc.).

    Diese Briefe waren zu 100% richtig zugestellt und tatsächlich für mich.

    Lediglich einmal bekam ich einen Brief, bei dem Straße, Hausnummer

    und Ort richtig waren, aber ein ganz anderer Name stand drauf.

    Der war auch wirklich nicht für mich.

    Den habe ich dann am nächsten Tag dem Briefträger wieder mitgegeben...

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  • W5_K2
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Es kommt, wie Lisa P. bereits schrieb, auf die "Eindeutigkeit" an.

    Oftmals ist es "eindeutig", das ein Brief für mich sein soll, auch wenn mein Name verkehrt geschrieben ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ich den Absender kenne und evtl. sogar ein Schreiben von ihm erwarte.

    Selbes trifft auf den richtigen Namen mit falscher Straßenbezeichnung zu.

    Kenne ich den Absender nicht, und es handelt sich nur um einen "leichten" Schreibfehler, wie in deinem Beispiel Schmid statt Schmidt, würde ich mich trotzdem angesprochen fühlen.

    Anders ist es, wenn zwei Menschen gleichen Vor- und Zu-Namens in einem Ort wohnen, was gar nicht so selten vorkommt! Da gehen schon mal Briefe quer. Die Betroffenen wissen das aber nach einiger Zeit und können damit umgehen. Die achten dann besonders darauf, wer Absender ist. Und wenn es nicht eindeutig für den anderen ist, macht der erste es halt auf. Falls nicht für ihn, schickt er es weiter an den zweiten...

    Du darfst nur solche Briefe nicht öffnen, die "eindeutig" nicht an dich adressiert sind.

    Wir bekommen z.b. immer wieder Post an unsere Vorbewohner, die seit 10 Jahren nicht mehr hier wohnen, und deren Name auch nicht mehr am Briefkasten steht. Trotzdem werden die Briefe eingeworfen. Die stecke ich dann mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück in einen Briefkasten.

  • Mätes
    Lv 4
    vor 8 Jahren

    Zu 1.:Ja

    Zu 2.:Ja

    Zu3.:Jain

    Öffnen darf`st Du nicht Öffnen, allerdings sollte es sich um einen Schreibfehler handeln den Du Überlesen hast schreibe einfach drauf Versehentlich geöffnet und schicke ihn mit diesem Vermerk zurück .

    Falsche Straße oder Haus Nr. geht auch da es in vielen Stätten diese Adresse auch mehrmals geben könnte.

    Solte deine Mutter den gleichen Vornahmen haben darf da nicht Jun. oder Sen drauf stehen (Junior/in Senior/in)

    Hoffe konnte helfen Mfg.:

    Quelle(n): Sen hatte den gleichen Vornahmen
  • Wenn Du einen Brief an die Bundesregierung schreibst kommt der immer an. Die haben so eine Postabteilung und öffnen erstmal jeden Brief (und verstoßen somit nie gegen das hochgelobte Briefgeheimniss), ob Du allerdings eine Rückmeldung auf dein Anliegen bekommst steht auf einem anderen Blatt ... vielleicht ...

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    ....auf jeden Fall müssten die das zuerst beweisen, außer der Brief kam per Einschreiben!

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Seit Wochen schon wünsche ich mir hier endlich auszusteigen, aber dieses verfi..te Portal ist nicht nur völlig diktatorisch, sondern gibt einem auch nicht im geringsten die Möglichkeit sich ein für alle Mal abzumelden! Wer hier nicht die Meinung der Chefs hat, wird schonungslos mit Verstoßmeldungen gestraft! Glaubt bloß nicht, dass eure Meinung ernst genommen wird!!!

    Ich weiß, dass dies nicht deine Frage beantwortet, aber ich hoffe es hilft allen anderen, die nach mir kommen... Größte Gefahr ist ein user namens "Sockenwolke" ein Spion in dieser Fehlwelt!

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