Muss der Angehörige eines Verstorbenen GEZ für die Wohnung eines Toten zahlen (s. D.)?
Vor ein paar Wochen verstarb ein guter Freund.
Für seine Wohnung – eigener Haushalt im Parterre - hatte er verbrieftes Wohnrecht. Seiner erbberechtigten Angehörigen gehört das Haus.
Die physisch wie psychisch stark belastete Rentnerin mit geringen Bezügen konnte seit Jahren die obere Etage nicht vermieten und meldete hier ihre Zweitwohnung an . . .
. . . ebenfalls eigener Haushalt.
Vor einigen Monaten – es war noch zu Lebzeiten des Verstorbenen und mit seiner Einwilligung – wurde das Haus günstig zum Verkauf angeboten. Es meldeten sich keine Interessenten . . .
. . . nur gelangweilte Neugierige.
Den Verstorbenen zu beerben würde der Angehörigen viele Kosten bereiten. Das lehnt sie ab.
Fazit: Die Wohnung des Verstorbenen ist verwaist (Strom etc. abgemeldet, niemand nutzt sie).Sie darf aber nicht geräumt werden, bevor das Nachlassgericht eine Entscheidung über die Ablehnung des Erbes gefällt hat.
Der „Haushalt“ des Verstorbenen muss also noch einige Zeit erhalten bleiben, damit eine vielleicht als notwendig erachtete Vor-Ort-Besichtigung möglich ist. So soll abgeglichen werden, ob die per Formular erfassten Angaben der Erbberechtigten über den Besitz des Verstorbenen stimmen.
Die Erbberechtigte mag die Zweitwohnung in der Phase des Hausverkaufs nicht aufgeben, da sie manchmal für ein paar Tage anreist, um Räumlichkeiten und Grundstück in Ordnung zu halten.
Selbst wenn die Wohnung vollkommen geräumt wäre: Ist auch das vor der GEZ bzw. für den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ein willkommener „Haushalts-Beitrag“, der gezahlt werden muss?
Bitte: Lasst Wut und Ärger über die GEZ nicht hier aus. Eine sachlich begründete Antwort hilft vielleicht nicht nur mir weiter.
@ ช้าง: Deine Vermutung, ich k ö n n t e lügen . . . stimmt.
Doch habe ich einen ganz lieben (Menschen)Freund verloren. Bin weder dessen Angehörige noch Beziehungspartnerin. Wir waren Freunde, seit über 20 Jahren.
Auch seine Angehörige mag mich gern. Jetzt versuche ich, ihr mit Rat und Tat zu helfen. In punkto GEZ wusste ich trotz Internet-Recherche nicht weiter. Denke, ich kann im Cleverland Hilfe finden.
@alle, die hier antworten: Mit Schreck hab ich gerade bemerkt, dass DR-FetischistInnen unterwegs sind. Von mir kommt ein DH für jede(n) Antworter(in), die/der sich mit meiner Frage auseinandersetzt - als kleines Dankeschön.
@Schokkoschatz: Ja, der Antrag wurde form- und fristgerecht incl. Sterbeurkunde gestellt. Doch ist die ablehnende Erbin ziemlich rat- und rastlos: Sie wurde "offiziell" total verunsichert. Hier ist ländliche Gegend. Entsprechend eiern auch Leute vom Amt herum. Sie verstehen nicht, warum eine Hausbesitzerin ein Erbe ablehnen kann. Also wird die gesamte Bürokratiemaschinerie abgefeuert. Hätte die Angehörige z. B. rückständige Stromgebühren des Verstorbenen bei EON nicht beglichen, wäre die Versorgung des gesamten Hauses gefährdet gewesen. Und das im Winter!
@sklave Robert: Mag mal erinnern:
Ein toter, verbrannter Mensch . . . als Asche in einer Urne . . .
. . . erfüllt l e i d e r nicht die von dir richtig zitierten GEZ-Voraussetzungen. Dieser Mensch ist von seiner Wohnung abwesend . . . für immer.
Er macht keinen Urlaub und hält sich auch nicht in einem Ausland auf, das dir, mir oder der GEZ bekannt sein könnte.
Trotzdem DH, weil du dich bemühst, mir einen Lösungsvorschlag zu machen. Danke.
@funship: Sowohl die Kündigung für Strom, GEZ, usw. . . . habe ich geschrieben, die potentielle Erbin hat alles unterschrieben und rechtzeitig mit Anlage der Sterbeurkunde verschickt. Strom ist durch Lahmlegen der Hauptsicherung in dieser Wohnung weg. Jetzt wird ein Beitrag für die "Anwesenheit" des Zählers entrichtet.
@BösesBaby: Auch das Konto des Verstorbenen wurde sofort gekündigt. Es gab nichts mehr abzubuchen. Danke für deinen Briefvorschlag an die GEZ. Ich werde ihn weiterreichen. Vielleicht nutzt das mehr als die erste, "fristgerechte" Kündigung - die mit der Anlage Sterbeurkunde rausging.