Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Muss der Angehörige eines Verstorbenen GEZ für die Wohnung eines Toten zahlen (s. D.)?

Vor ein paar Wochen verstarb ein guter Freund.

Für seine Wohnung – eigener Haushalt im Parterre - hatte er verbrieftes Wohnrecht. Seiner erbberechtigten Angehörigen gehört das Haus.

Die physisch wie psychisch stark belastete Rentnerin mit geringen Bezügen konnte seit Jahren die obere Etage nicht vermieten und meldete hier ihre Zweitwohnung an . . .

. . . ebenfalls eigener Haushalt.

Vor einigen Monaten – es war noch zu Lebzeiten des Verstorbenen und mit seiner Einwilligung – wurde das Haus günstig zum Verkauf angeboten. Es meldeten sich keine Interessenten . . .

. . . nur gelangweilte Neugierige.

Den Verstorbenen zu beerben würde der Angehörigen viele Kosten bereiten. Das lehnt sie ab.

Fazit: Die Wohnung des Verstorbenen ist verwaist (Strom etc. abgemeldet, niemand nutzt sie).Sie darf aber nicht geräumt werden, bevor das Nachlassgericht eine Entscheidung über die Ablehnung des Erbes gefällt hat.

Der „Haushalt“ des Verstorbenen muss also noch einige Zeit erhalten bleiben, damit eine vielleicht als notwendig erachtete Vor-Ort-Besichtigung möglich ist. So soll abgeglichen werden, ob die per Formular erfassten Angaben der Erbberechtigten über den Besitz des Verstorbenen stimmen.

Die Erbberechtigte mag die Zweitwohnung in der Phase des Hausverkaufs nicht aufgeben, da sie manchmal für ein paar Tage anreist, um Räumlichkeiten und Grundstück in Ordnung zu halten.

Selbst wenn die Wohnung vollkommen geräumt wäre: Ist auch das vor der GEZ bzw. für den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ein willkommener „Haushalts-Beitrag“, der gezahlt werden muss?

Bitte: Lasst Wut und Ärger über die GEZ nicht hier aus. Eine sachlich begründete Antwort hilft vielleicht nicht nur mir weiter.

Update:

@ ช้าง: Deine Vermutung, ich k ö n n t e lügen . . . stimmt.

Doch habe ich einen ganz lieben (Menschen)Freund verloren. Bin weder dessen Angehörige noch Beziehungspartnerin. Wir waren Freunde, seit über 20 Jahren.

Auch seine Angehörige mag mich gern. Jetzt versuche ich, ihr mit Rat und Tat zu helfen. In punkto GEZ wusste ich trotz Internet-Recherche nicht weiter. Denke, ich kann im Cleverland Hilfe finden.

Update 2:

@alle, die hier antworten: Mit Schreck hab ich gerade bemerkt, dass DR-FetischistInnen unterwegs sind. Von mir kommt ein DH für jede(n) Antworter(in), die/der sich mit meiner Frage auseinandersetzt - als kleines Dankeschön.

Update 3:

@Schokkoschatz: Ja, der Antrag wurde form- und fristgerecht incl. Sterbeurkunde gestellt. Doch ist die ablehnende Erbin ziemlich rat- und rastlos: Sie wurde "offiziell" total verunsichert. Hier ist ländliche Gegend. Entsprechend eiern auch Leute vom Amt herum. Sie verstehen nicht, warum eine Hausbesitzerin ein Erbe ablehnen kann. Also wird die gesamte Bürokratiemaschinerie abgefeuert. Hätte die Angehörige z. B. rückständige Stromgebühren des Verstorbenen bei EON nicht beglichen, wäre die Versorgung des gesamten Hauses gefährdet gewesen. Und das im Winter!

Update 4:

@sklave Robert: Mag mal erinnern:

Ein toter, verbrannter Mensch . . . als Asche in einer Urne . . .

. . . erfüllt l e i d e r nicht die von dir richtig zitierten GEZ-Voraussetzungen. Dieser Mensch ist von seiner Wohnung abwesend . . . für immer.

Er macht keinen Urlaub und hält sich auch nicht in einem Ausland auf, das dir, mir oder der GEZ bekannt sein könnte.

Trotzdem DH, weil du dich bemühst, mir einen Lösungsvorschlag zu machen. Danke.

Update 5:

@funship: Sowohl die Kündigung für Strom, GEZ, usw. . . . habe ich geschrieben, die potentielle Erbin hat alles unterschrieben und rechtzeitig mit Anlage der Sterbeurkunde verschickt. Strom ist durch Lahmlegen der Hauptsicherung in dieser Wohnung weg. Jetzt wird ein Beitrag für die "Anwesenheit" des Zählers entrichtet.

@BösesBaby: Auch das Konto des Verstorbenen wurde sofort gekündigt. Es gab nichts mehr abzubuchen. Danke für deinen Briefvorschlag an die GEZ. Ich werde ihn weiterreichen. Vielleicht nutzt das mehr als die erste, "fristgerechte" Kündigung - die mit der Anlage Sterbeurkunde rausging.

14 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    wenn dein verstorbeneer freund einen eigenen hausstand sprich separate wohnung mit separaten eingang in diesem haus hatte, dann muss niemand mehr für deinen verstorbenen freund GEZ zahlen...

    wenn jemand stirbt, verfallen sämtliche vertrage in form eines sonderkündigungsrechtes in dem man eine kopie der sterbeurkunde einreicht... !!!! dieses müssen natürlich die angehörigen vornehmen...... wird dieses nicht getan, wird man immer wieder die beitragspflichtigen beträge vom verstorbenen sein konto abbuchen...

    sei mir nicht böse, aber ich finde deine story ein wenig komisch, denn wenn jemand stirbt und ggf. keine testmentarische verfügung hinterlassen worden ist, tritt die gesetzliche erbfolge ein, was dann eltern, kindern.... in erster linie sind...

    erlangt man vom tod eines angehörigen kenntnis kann kann man unverzüglich innerhalb von 6 wochen das erbe ausschlagen.. dieses macht man dann beim amtsgericht - nachlassgericht-... dieses ist ein DINA 4 formular was ein rechtspfleger ausfüllt und vom erbausschlager unterzeichnet werden muss, weil er sich anhand einer geburtsurkunde und perso ausweisen muss.... diese ausschlagung ist kostenfplichtig und die kosten hierfür setzen sich nach dem nachlass zusammen...

    wenn man diese erbauschlagung beim gericht tatsächlich gemacht hat, hat man mit dem nachlass und den kosten die ggf. für den verstorbenen noch anfallen NICHTS rein gar NICHTS mehr zu tun...

    wenn man keine erbausschlagung macht und vom gericht ggf. die gesetzliche erfolge geprüft werden muss, ect. sind es kosten die durchaus von erben der keine erbausschlagung innerhalb der frist vorgenommen hat anfallen....

    wenn jemand anderes noch in dem hause in einer separaten wohnung wohnt, ist diese verpflichtet GEZ für diese wohnung zu zahlen, da ab 1.1.13 PRO HAUSHALT GEZ gezahlt werden muss egal wieviele endgeräte vorahnden sind und wie viele personen da wohnen... wenn jedoch eine partnerin in der wohnung deines freundes wohnt, ist sie verpflichtet, die GEZ auf ihren namen umzumelden...

    rechtlich reicht es auf jeden fall, wenn man eine es folgender massen schreibt...

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bezug nehmend zur obigen Kundennummer melde ich hiermit GEZ Beitragszahlung "Sonderküngigungsrecht" mit sofortiger wirkung ab.

    Herr xxx am xxxx verstorben ist, eine entsprechende Sterbeurkunde in Kopie füge ich bei.

    Entsprechende GEZ Überzahlung bitte ich um auf folgendes Konto zurückzuübereisen....

    Mit freundlichen Grüßen

    Wichtig: wenn vom gericht noch die erbschaft geprüft wird, darf man sich am nachlasskonto sprich an dem konto deines freundes in keinster weise bedienen und auch der bank muss unverzüglich mitgetelt werden, das dein freund verstorben ist, die bank ist dazu verpflichtet aus diesem zb. girokonto ein nachlasskonto zu machen und darf nur kosten vom konto ablassen die notwendig sind in der regel aber vor allem nur kosten die mit der beerdigung ect. zu tun haben...

    PS. das mti deinem freund tut mir wirklich sehr leid... ich wünsche dir viel kraft

  • vor 8 Jahren

    Wenn die erbberechtigte Angehörige die Erbschaft nicht annehmen will, wird wahrscheinlich vom Gericht ein Nachlassverwalter eingesetzt werden. Dieser übernimmt ab Todestag die Verwaltung des Nachlasses. Dazu gehören auch evtl. Schulden und Verbindlichkeiten, die aus dem Nachlass herrühren. Das bedeutet, dass evtl. GEZ-Rechnungen an den Nachlassverwalter übergeben werden sollten, der die Rechtmäßigkeit der Forderungen dann prüft. In der Regel erlischt der Anspruch auf GEZ Gebühren mit dem Tod des Verpflichteten.

    Etwas anderes gilt evtl. für die selbstgenutzte Zweitwohnung. Hier muss natürlich, solange die Wohnung noch genutzt wird bzw. besteht, GEZ gezahlt werden.

    Eine weitere - meiner Meinung nach viel wichtigere - Frage ist, ob hier rechtzeitig und formgerecht (Amtsgericht oder/und Notar) die Erbschaft durch die/den Erbberechtigte/n ausgeschlagen wurde, wenn der Nachlass überschuldet ist. Hier würde ich mich umgehend juristisch beraten lassen, da geht es sicherlich um höhere Beträge als für GEZ-Gebühren.

  • vor 8 Jahren

    Allein die Abwesenheit des Rundfunkteilnehmers von seiner Wohnung wegen Urlaub oder Auslandsaufenthalt beendet nicht das Bereithalten der aufgestellten Rundfunkempfangsgeräte, denn ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang möglich ist. Der Gesetzgeber macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig. Eine Abmeldung kann nur erfolgen, wenn während Ihrer Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden. Ein Bereithalten liegt z.B. nicht vor, wenn die Rundfunkgeräte aus der Wohnung entfernt werden.

    wünsche dir alles gute

    @ tut mir leid wenn es falsch aufgefasst worden ist aber abwesend ist abwesend, verstorben oder im urlaub. Die Geräte müssen aus der Wohnung.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Warum schafft Ihr die Empfangsgeräte nicht einfach in die Wohnung einer Person, die bereits Gebühren zahlt? Dann wären in der betreffenden Wohnung keine "Rundfunkgeräte, die zum Empfang bereitgehalten werden" mehr vorhanden, und damit entfiele auch die Voraussetzung für die Gebührenpflicht.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 8 Jahren

    Wahrscheinlich bin ich zu blöd um diese aufwendige Frage zu verstehen.

    Aber ich sage dazu nur folgendes:

    Als mein Vater starb, kündigte ich noch in der selben Woche die GEZ für seine Wohnung

    Das ging reibungslos.

    Wenn der Erbe die Wohnung übernimmt, muss Er das wohl melden und ab sofort auch bezahlen.

    Gruß

    Gordo_Mainz

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ganz trocken: Wenn der Erbfall eintritt, gehen sämtliche Verpflichtungen des Erblassers auf den/die Erben über. Das betrifft selbstverfreilich auch die Rundfunkgebühren. Solange es keine(n) Erben gibt, läuft die Forderung mangels Schuldner ins Leere - die Angehörigen sind, solange sie keine Erben sind, nicht zur Zahlung verpflichtet.

    Du hättest dir übrigens in deiner länglichen Schilderung den einen oder anderen Satz sparen können und stattdessen etwas darüber erwähnen, wer denn da den Strom abgemeldet hat und ob bzw. warum nicht derjenige auch "die GEZ abgemeldet" hat.

  • vor 8 Jahren

    M.E. haben Erbschaftsregelungen und offene Verbindlichkeiten zum Betreiben des Hauses (Strom) gar nichts mit der GEZ zu tun. Der Sinn der GEZ ist es Haushalte zu erfassen, die sich der Rundfunk und Fernsehangebote bedienen. Dazu gehören zweifelsohne nicht Verstorbene, da mit dem Tod die Geschäftsgrundlage in Wegfall geraten ist.

    Hier würde ich jede Forderung der GEZ komplett verweigern.

  • vor 8 Jahren

    Quatsch, es gibt keine Sippenhaft mehr seit Ende des III. Reiches.

  • slomka
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    grew to become into wären wir ohne die GEZ? Wo sollten wir unser Geld denn sonst verpulvern ohne etwas zu bekommen wofür wir eh zahlen! Ein hoch auf alle sehr intestine verdienenden die es nicht zahlen müssen!!!

  • kurt j
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Stelle mal fest ohne deinen ganzen Lebenslauf gelesen zu haben, für eine Wohnung zahlt man keine GEZ

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.