Schneeräumpflicht in großer Wohnanlage?

In einer großen Wohnanlage müsste doch eigentlich dieselbe Räumpflicht gelten vor einem Einfamilienhaus, oder?? Wer weiß Genaues, wann muss und wie weit geräumt werden???

2012-12-09T07:59:12Z

Es gibt vertraglich einen Hausmeisterdienst. Bloß, der ist eben wegen der neuen Verwaltung über Zeitarbeit geregelt. Die kommen, wann sie gerade Lust haben!!!

2012-12-11T04:47:02Z

Ehrlich gesagt, meine eigentliche Frage ist noch immer nicht beantwortet!! "Steht im Vertrag" ist nicht hilfreich. Ich will ja gerade wissen, WANN (Uhrzeit!!) morgens und BIS WANN (abends) geräumt werden soll. Dass der Hausmeister zuständig und der Vermieter mein Ansprechpartner wäre, ist mir klar. Zeiten stehen eben leider nicht im Vertrag und mein Vermieter wohnt ganz woanders - der kann mir nun echt nicht helfen (ich will ihn damit auch nicht behelligen!!).

W5_K22012-12-14T09:38:41Z

Beste Antwort

Die Winterdienstpflichten öffentlicher Straßen und Wege sind explizit je einzelner Straße und je einzelnem Gehweg in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden geregelt. (Räumt die Kommune, oder muss der Eigentümer den Gehweg und/oder die Straße vom Schnee räumen? Die allgemeine Reinigungspflicht kann dabei von der Räumflicht abweichen, weil letztere widerum mit der Verkehrssicherungspflicht zusammen hängt, die grundsätzlich beim Eigentümer der Verkehrsfläche liegt, und nur bei nicht substanzbezogenen Gegebenheiten durch Satzung auf Dritte übertragen werden kann).

Ebenfalls sind dort die Uhrzeiten der geforderten Räumung festgeschrieben. In den meisten Kommunen beginnt die Räumpflicht morgens um 7 Uhr und endet abends um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen kann sie abweichen.

In einer großen Wohnanlage reden wir wohl nicht über öffentliche Gehwege, sondern über Privatbesitz irgendeiner Wohnbaugesellschaft.
Wer in einer Wohnanlage dafür zuständig ist, den Dienst im Endeffekt auszuführen, ist tatsächlich durch Mietvertrag oder Beschluss der Eigentümerversamlung geregelt. Dieser Dienst ist durchaus auf Dritte delegierbar. D.h. entweder auf die Mieter bzw. auf die Eigentümer oder auf einen Dienstleister. Auch ein einzelner Anwohner, der zur Erfüllung seiner Räumpflicht einen Diensteleister bestellt, hat seiner Pflicht genüge getan, sofern die zu erfüllenden Räumzeiten im Vertrag festgehalten sind.

Letztendlich kann ich daher nur die Aussagen meiner Vorschreiber bestätigen: Es ist vertraglich geregelt! Wenn Ihr die Regeln wissen möchtet, wendet Euch an Eure Hausverwaltung.

Professoressa2012-12-09T20:32:58Z

Der Besitzer hat auch hier eine Räumpflicht.

Fred2012-12-09T18:43:13Z

In großen Wohnanlagen lässt sich so etwas meist nicht mehr unter den Mietern klären. Deshalb wird auch oft ein Unternehmen damit beauftragt. Das Geld dafür wird dann mit der Miete bezahlt.
Ich wohne in einer Gegend mit vielen großen Blöcken. Ein Block hat 5 Eingänge. In jedem Block wohnen 15 verschieden Mieter. Bei uns beräumt es Angestellte der Gemeinde.

Anonym2012-12-09T18:12:17Z

bei uns macht es die Wohnungsgesellschaft Automatisch...denn dafür sind die Hausmeister da....

Anonym2012-12-09T17:35:06Z

Das sollte vertraglich geregelt sein

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