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Schneeräumpflicht in großer Wohnanlage?

In einer großen Wohnanlage müsste doch eigentlich dieselbe Räumpflicht gelten vor einem Einfamilienhaus, oder?? Wer weiß Genaues, wann muss und wie weit geräumt werden???

Update:

Es gibt vertraglich einen Hausmeisterdienst. Bloß, der ist eben wegen der neuen Verwaltung über Zeitarbeit geregelt. Die kommen, wann sie gerade Lust haben!!!

Update 2:

Ehrlich gesagt, meine eigentliche Frage ist noch immer nicht beantwortet!! "Steht im Vertrag" ist nicht hilfreich. Ich will ja gerade wissen, WANN (Uhrzeit!!) morgens und BIS WANN (abends) geräumt werden soll. Dass der Hausmeister zuständig und der Vermieter mein Ansprechpartner wäre, ist mir klar. Zeiten stehen eben leider nicht im Vertrag und mein Vermieter wohnt ganz woanders - der kann mir nun echt nicht helfen (ich will ihn damit auch nicht behelligen!!).

14 Antworten

Bewertung
  • W5_K2
    Lv 4
    vor 8 Jahren
    Beste Antwort

    Die Winterdienstpflichten öffentlicher Straßen und Wege sind explizit je einzelner Straße und je einzelnem Gehweg in den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden geregelt. (Räumt die Kommune, oder muss der Eigentümer den Gehweg und/oder die Straße vom Schnee räumen? Die allgemeine Reinigungspflicht kann dabei von der Räumflicht abweichen, weil letztere widerum mit der Verkehrssicherungspflicht zusammen hängt, die grundsätzlich beim Eigentümer der Verkehrsfläche liegt, und nur bei nicht substanzbezogenen Gegebenheiten durch Satzung auf Dritte übertragen werden kann).

    Ebenfalls sind dort die Uhrzeiten der geforderten Räumung festgeschrieben. In den meisten Kommunen beginnt die Räumpflicht morgens um 7 Uhr und endet abends um 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen kann sie abweichen.

    In einer großen Wohnanlage reden wir wohl nicht über öffentliche Gehwege, sondern über Privatbesitz irgendeiner Wohnbaugesellschaft.

    Wer in einer Wohnanlage dafür zuständig ist, den Dienst im Endeffekt auszuführen, ist tatsächlich durch Mietvertrag oder Beschluss der Eigentümerversamlung geregelt. Dieser Dienst ist durchaus auf Dritte delegierbar. D.h. entweder auf die Mieter bzw. auf die Eigentümer oder auf einen Dienstleister. Auch ein einzelner Anwohner, der zur Erfüllung seiner Räumpflicht einen Diensteleister bestellt, hat seiner Pflicht genüge getan, sofern die zu erfüllenden Räumzeiten im Vertrag festgehalten sind.

    Letztendlich kann ich daher nur die Aussagen meiner Vorschreiber bestätigen: Es ist vertraglich geregelt! Wenn Ihr die Regeln wissen möchtet, wendet Euch an Eure Hausverwaltung.

  • ?
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    Wenn es nicht im Mietvertrag steht (aso bei Eigentumswohnung) steht es im Verwaltervertrag. Ist dort nichts festgelegt (z.B. bei den Aufgaben des Hausmeisters oder der expliziten Festlegung, dass ein Winterdienst beauftragt auf Kosten der Eigentümer ist), sollte man das schnellstens in der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen, denn alle Eigentümer haften.

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Das sollte vertraglich geregelt sein

  • Anonym
    vor 8 Jahren

    bei uns macht es die Wohnungsgesellschaft Automatisch...denn dafür sind die Hausmeister da....

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  • Anonym
    vor 8 Jahren

    Ja, und vorallem WER muss räumen?

    Steht im Mietvertrag ist keine Antwort, da ich mir eine Wohnung in einer Wohnanlage gekauft hab und nächsten Winter auch dort wohnen werde. Da kann mir keiner mit "Steht im Mietvertrag" daherkommen, weil ich ja die Besitzerin der Wohnung bin und keinen Mietvertrag habe.

  • vor 8 Jahren

    Bei uns gibt es einen Schneeräum-Plan. Frage mal bei der Hausverwaltung.

  • vor 8 Jahren

    Schnee räumen: Wann, wo und wie oft?

    Hausbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, und zwar auf einer Breite, dass zwei Menschen aneinander vorbeigehen können. Die Schneeräumpflicht gilt an allen Tagen der Woche. Von Montag bis Samstag müssen die Gehwege von sieben Uhr morgens, am Sonntag von acht Uhr morgens bis abends um 20 Uhr gefahrlos zu betreten sein. Das bedeutet: Schneit der morgens geräumte Weg später am Tag wieder zu, müssen Sie die Schneeschaufel erneut in die Hand nehmen. Allerdings gilt auch beim Schnee räumen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Niemand ist gezwungen, bei starkem Schneefall durchgehend zu räumen, vielmehr darf man abwarten, bis es zu schneien aufgehört hat. Auch gibt es eine Zeitspanne, in der die Arbeit erledigt sein muss, die sich nach der Größe der zu räumenden Fläche richtet. Wichtig: Zur Schneeräumpflicht gehört auch das Streuen bei Glätte. Benutzen Sie hierzu Splitt, Sand oder Granulat. Streusalz ist schlecht für die Umwelt und deshalb in vielen Kommunen verboten.

    Schneeräumpflicht für Mieter

    Vermieter können den Winterdienst durch eine Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung – sofern diese Bestandteil des Mietvertrags ist – auf den Mieter übertragen. Allerdings muss der Vermieter dann kontrollieren, ob der Mieter seiner Schneeräumpflicht auch nachkommt. Er darf auch ein externes Unternehmen beauftragen, den Schnee zu räumen. Kosten für den geleisteten Winterdienst kann er auf die Mieter umlegen.

    http://www.bauemotion.de/detail/11950651/schneerae...

  • vor 8 Jahren

    Das ist verschieden vertraglich geregelt!

  • Fred
    Lv 7
    vor 8 Jahren

    In großen Wohnanlagen lässt sich so etwas meist nicht mehr unter den Mietern klären. Deshalb wird auch oft ein Unternehmen damit beauftragt. Das Geld dafür wird dann mit der Miete bezahlt.

    Ich wohne in einer Gegend mit vielen großen Blöcken. Ein Block hat 5 Eingänge. In jedem Block wohnen 15 verschieden Mieter. Bei uns beräumt es Angestellte der Gemeinde.

  • vor 8 Jahren

    Der Hausbesitzer muss Räumen und Streuen, kann es aber auf den Mieter abwälzen. Kommt also darauf an, was nun im Mietvertrag steht.

    Übernimmt die Pflicht ein Hausmeister und der macht seine Aufgabe nur halbherzig, so musst du den Vermieter darauf hinweisen und ihn bitten, dies in Zukunft genauer zu machen. Immerhin kannst du als Mieter auch stürzen und er muss haften. Außerdem bezahlst du ja zudem den Hausmeister über die Nebenkosten.

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