Ich möchte als Österreicher in Deutschland einen gebrauchten Camper kaufen, dieser ist jedoch meistens ohne Kennzeichen und abgelaufenen TÜV, jedoch technisch weitgehend in Ordnung ( bin selber Mechaniker ) wie komme ich zu Kennzeichen um ihn nach Österreich zu überstellen - ein Tag - bekommt dann Österreichische Papiere -
Raik2012-11-22T04:41:49Z
Beste Antwort
Du brauchst sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Entweder besorgt die der Verkäufer oder Du bei der Abholung. Die sind 5 Tage gültig. Du musst eine Versicherung nachweisen.
@Jossip: damit liegst Du zu 100% falsch. Auch Ausländer können diese bekommen, das steht sogar im Gesetz.
Ich bin mir zu 99% sicher, daà die deutschen Kurzzeitkennzeichen nur an in Deutschland angemeldete Personen ausgegeben werden. Um Dir die teure Angelegenheit mit den Ausfuhrkennzeichen (früher "Zollkennzeichen" ) zu ersparen, schlage ich Dir folgende Alternativen vor. 1. Der Verkäufer holt auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen, Du erstattest ihm die Kosten, und er fährt den Camper bis an die Grenze. Ich glaube aber, in Ãsterreich wird das deutsche Kurzzeitschild auch anerkannt. 2. Wenn zwischen Dir und dem Verkäufer ein Vertrauensverhältnis besteht, dann kannst auch Du mit diesem Kurzzeitschild nach Hause fahren, insofern das dann mit den österreichischen Gesetzen konform ist (Steuerhinterziehung, wenn Du mit einem ausländischen Kennzeichen fährst). 3.Wenn es den österreichischen Gesetzen nicht widerspricht, kannst Du Dir von dort ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen, und den Camper nach Hause überführen.
Das kannst Du nur, in dem Du Dir ein ovales Exportkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) holst. Als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland bekommst Du kein rotes Ãberführungskennzeichen (dieses gilt auch nur innerhalb Deutschlands. Das Fahrzeug braucht in jedem Fall TÃV bis zum Ablauf der Zulassung. http://www.autos-versichern.de/kennzeichen/ausfuhrkennzeichen/
Wende dich mal an das StraÃenverkehrsamt, in dessen Bezirk der Wagen bisher zugelassen war. Dort kriegst du Kurzzeit-Kennzeichen mit Verfalldatum, die du nach Gebrauch wegschmeiÃen kannst.
Voraussetzung dafür ist, dass du eine Haftpflichtversicherung nachweisen kannst. Aber das kann man im Allgemeinen auch im StraÃenverkehrsamt regeln.