ich hatte am Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei Firma A und ich bin mit der Dame dort so verblieben, dass ich bereits am Montag, also morgen, da anfangen würde. Mir wurde heute auch schon der Arbeitsvertrag der E-Mail zugeschickt, welchen ich morgen mitnehmen soll. Jetzt hab ich aber gestern die Zustimmung einer anderen Stelle von Firma B bekommen wo ich lieber hingehen würde. Meine Frage nun, muss ich die Stelle von Firma A trotzdem annehmen, weil ich dort schon zugesagt habe?
2012-11-11T07:27:41Z
Was ist den jetzt richtig, ist eine Mündliche vereinbarung verpflichtend oder nicht. Wobei ich sagen muss, ich habe während des Gesprächs nie "Ja" zur Anstellung gesagt, sondern nur "Okay" :D
Ich habe zur Firma A jetzt eine E-Mail geschrieben, dass ich das Arbeitsverhältnis doch nicht antreten möchte mit Begründung. Sollte ich da morgen noch anrufen oder reicht dies?
Hier musst du unterscheiden zwischen normalem Zivilrecht aus dem Dienstvertrag und weitergehenden Arbeitsrechtlichen Vereinbarungen. Zunächst aus dem Dienstvertrag. Hier hast du einen Vertrag abgeschlossen. Da in Deutschland die Formfreiheit gilt kommt ein Vertrag immer dann zustande wenn nichts anderes geregelt ist. Sollte es aber einen gültigen Tarifvertrag geben, in dem die schriftform vorgeschrieben ist, kannst du dich nochmal raus winden. Wenn das nicht der Fall ist und du die Arbeit nicht antritts kann das sogar ziemlich üble folgen für dich haben, denn du bist sogar zum Schadenersatz verpflichtet. Und das kann sogar bedeuten das dir ein Ersatzarbeiter in Rechnung gestellt wird. Ich weiss von meinem Arbeitgeber das er das sicher machen würde. Daher mein Rat RUF DA AN und erklär denen deine Situation. So sind deine Chancen am grössten das die dich aus dem Vertrag entlassen.
Solange du den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hast, ist die Vereinbarung noch unverbindlich. Erst durch die Unterschrift wird er rechtsgültig.
Wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, kannst du also einfach die Firma informieren, dass du doch nicht dort arbeiten möchtest und dann müssen die sich eben nach einem anderen Arbeitnehmer umsehen. Gründe anzugeben ist meines Wissens nicht notwendig, da eben noch kein rechtsgültiger Vertrag besteht.
Nachtrag: Entschuldigung, die, die hier schrieben, dass ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann, haben doch recht. Ich muss das wohl mit einem Ausbildungsvertrag verwechselt haben, für den ist die Schriftform tatsächlich vorgeschrieben. Aber da ja der vertraglich vereinbarte Arbeitsbeginn erst morgen st, dürfte es dennoch kein Problem sein.