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Muss ich die Arbeit annehmen?

Guten Tag,

ich hatte am Donnerstag ein Bewerbungsgespräch bei Firma A und ich bin mit der Dame dort so verblieben, dass ich bereits am Montag, also morgen, da anfangen würde. Mir wurde heute auch schon der Arbeitsvertrag der E-Mail zugeschickt, welchen ich morgen mitnehmen soll. Jetzt hab ich aber gestern die Zustimmung einer anderen Stelle von Firma B bekommen wo ich lieber hingehen würde. Meine Frage nun, muss ich die Stelle von Firma A trotzdem annehmen, weil ich dort schon zugesagt habe?

Update:

Was ist den jetzt richtig, ist eine Mündliche vereinbarung verpflichtend oder nicht. Wobei ich sagen muss, ich habe während des Gesprächs nie "Ja" zur Anstellung gesagt, sondern nur "Okay" :D

Ich habe zur Firma A jetzt eine E-Mail geschrieben, dass ich das Arbeitsverhältnis doch nicht antreten möchte mit Begründung. Sollte ich da morgen noch anrufen oder reicht dies?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Mündlich ist ein Vertrag zu Stande gekommen!

  • vor 9 Jahren

    Musst du nicht, aber so schnell wie möglich Anrufen,

    dass du dich anders entschieden hast und dich bedanken.

    Schon aus Anstand.

    P.S. Rufe besser mal dort an, wer weiß wann deine Email gelesen wird.

  • vor 9 Jahren

    Vertrauen sieht anders aus, man sollte sich an Zusagen halten.

  • vor 9 Jahren

    Du hast doch Probezeit und kannst innerhalb 14 Tagen kündigen.

    Also ich würds so machen, morgen hingehen und ganz normal anfangen.

    Gleichzeit wenns terminlich passt ein Gespräch mit der anderen Firma vereinbaren,

    Konditionen, usw. .- und dann kannst Du Dich immer noch entscheiden.

    Zur anderen Firma gehen, dann in der Probezeit kündigen und bei der anderen

    anfangen.

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  • vor 9 Jahren

    Anrufen und spreche mit Frau Firma A

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein musst Du nicht, würde mich aber trotzdem abmelden!

  • vor 9 Jahren

    Hier musst du unterscheiden zwischen normalem Zivilrecht aus dem Dienstvertrag und weitergehenden Arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.

    Zunächst aus dem Dienstvertrag. Hier hast du einen Vertrag abgeschlossen. Da in Deutschland die Formfreiheit gilt kommt ein Vertrag immer dann zustande wenn nichts anderes geregelt ist.

    Sollte es aber einen gültigen Tarifvertrag geben, in dem die schriftform vorgeschrieben ist, kannst du dich nochmal raus winden.

    Wenn das nicht der Fall ist und du die Arbeit nicht antritts kann das sogar ziemlich üble folgen für dich haben, denn du bist sogar zum Schadenersatz verpflichtet. Und das kann sogar bedeuten das dir ein Ersatzarbeiter in Rechnung gestellt wird. Ich weiss von meinem Arbeitgeber das er das sicher machen würde. Daher mein Rat RUF DA AN und erklär denen deine Situation. So sind deine Chancen am grössten das die dich aus dem Vertrag entlassen.

  • miser
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Das muss schneller geändert werden und vor allen Dingen eine vernünftige Lösung gefunden werden. Es ist doch völlig ungerecht, dass Jugendliche die sich anstrengen um sich einen Wunsch zu erfüllen für die familiäre undertaking bestraft werden. Dann soll diese Kommission halt mal zusehen, dass sie das bis zu den Sommerferien schafft!! Arbeit muss sich lohnen!! Der Staat muss aber dann auch die Rahmenbedingungen schaffen, dass sich Arbeit lohnt!! Frau Arbeitsministerin van der Leyen Sie sind am Zug!!

  • Cicero
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Solange du den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hast, ist die Vereinbarung noch unverbindlich. Erst durch die Unterschrift wird er rechtsgültig.

    Wenn du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast, kannst du also einfach die Firma informieren, dass du doch nicht dort arbeiten möchtest und dann müssen die sich eben nach einem anderen Arbeitnehmer umsehen. Gründe anzugeben ist meines Wissens nicht notwendig, da eben noch kein rechtsgültiger Vertrag besteht.

    Nachtrag: Entschuldigung, die, die hier schrieben, dass ein Arbeitsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann, haben doch recht. Ich muss das wohl mit einem Ausbildungsvertrag verwechselt haben, für den ist die Schriftform tatsächlich vorgeschrieben. Aber da ja der vertraglich vereinbarte Arbeitsbeginn erst morgen st, dürfte es dennoch kein Problem sein.

  • vor 9 Jahren

    verbindlich ist nur der unterschriebene atbeitsvertrag, alles andere an behauptungen hier ist humbug.

    das gleiche gilt für den arbeitgeber, auch er ist arbeitsrechtslich stets an die schriftform gebunden ( einstellung, abmahnung oder kündigung) und kann dir mündlich gar nichts!

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