Darf ein Student eine Mahnung ausstellen?

Ich bin ein Student, der sich mit Programmierung über Wasser hält. Ich kann ohne Stolz sagen, dass meine Arbeiten von wirklich guter Qualität sind. Zudem bin ich im Vergleich dazu wirklich günstig!
Nun habe ich eine Rechnung ausgestellt, die aber seit Wochen nicht bezahlt wird! Es ist ein langjähriger Kunde und bisher gab es keinerlei Probleme, jedoch immer wenn ich anrufen und nachfrage heißt es, es wäre gerade überwiesen worden. Da aufgrund meiner Arbeit gerade der Umsatz meines Kunden steigt, stört mich das natürlich gleich doppelt!

Darf ich jetzt mahnen und in welcher Höhe? Zahlungserinnerung kostet mich Porto und ich habe ohnehin schon einige Anrufe gemacht! Mein Kunde bleibt mir das Geld nun seit über einem Monat schuldig!

Kann hier wer einen Tipp geben?

2012-10-23T09:06:48Z

Übrigens ich habe einen Gewerbeschein, falle in die Kleinstunternehmerregelung!

2012-10-23T09:11:52Z

noch etwas: der Betrag der aussteht ist unter 300 €! Sorry, wenn das hier einigen als lächerlich erscheinen mag, aber bei dem Betrag kann ich nicht vor Gericht gehen, dennoch ist das Geld für mich wichtig, da das Bafäg-Amt auch noch nichts hören lassen hat und ich mittlerweile sehr abgebrannt bin!

2012-10-23T09:13:03Z

@Jack: Wieso programmiere ich denn schwarz?

Karo2012-10-23T08:50:39Z

Beste Antwort

Natürlich darfst du auch als Student mahnen. Ihr habt einen Vertrag, du hast geleistet, dein Vertragspartner kommt seinen Verpflichtungen nicht nach.

Schick ihm eine schriftliche Mahnung, am besten per Einschreiben/Rückschein (aus Gründen der Beweisbarkeit) und mach dir eine Kopie. Setz ihm eine Frist zur Zahlung und beziffere genau deine Forderung. Mahngebühren würd ich erstmal nicht nehmen.

Wenn er nach Ablauf deiner Zahlungsfrist nicht gezahlt hat, befindet er sich im Verzug. Ab dann kannst du Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.

Wenn du davon ausgehst, dass er zahlt, wenn es ernst wird, dann kannst du einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen. Die Gerichtskosten muss dann auch dein Vertragspartner zahlen. Zahlt er dann immer noch nicht, kannst du 2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit könntest du ihm am Ende sogar einen Gerichtsvollzieher schicken... Wenn du damit rechnest, dass er gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt, wäre eine Zahlungsklage zielführender.

edit: Geld eintreiben kostet eben auch minimal Geld. Besser als am Ende nichts zu bekommen, und ein Anwalt wäre wohl noch teurer...

ramsjoen2012-10-23T10:08:23Z

Falls Du kein Zahlungsziel in die Rechnung geschrieben hast, dann gilt das, was im Rahmenvertrag vereinbart ist. Falls da auch nichts drin steht, sind es 30 Tage.

Da 300.- ein Betrag ist, den jede auch nur halbwegs solvente Firma bezahlen kann, wird es wohl eine inkompetente Stelle geben, die die Überweisung nicht abgegeben hat. Ich bin mal Monate hinter meinem Geld her gelaufen nur um dann festzustellen, dass eine Sekretären ganz einfach die Überweisung nicht ausgeführt hatte, obwohl sie dies mehrfach behauptet hat. Frage halt nochmal nach, aber diesmal beim Chef oder Chefchef.

Du kannst mahnen ("Zahlungserinnerung"), aber Kosten kannst Du dafür nicht in Rechnung stellen.

Bei dem Betrag kannst Du sehr wohl vor Gericht gehen! Mahnbescheid beantragen und nach Widerspruch einklagen.

Berni2012-10-23T10:00:04Z

Mahnen kannst du den säumigen Zahler gerne. Jedoch muss die Höhe der Mahngebühren in deinen Geschäftsbedingungen stehen und damit für jeden Geschäftspartner zugängig sein.

?2012-10-23T09:00:42Z

Eine Frist setzen und dann mahnen,jeder kann eine Mahnung ausstellen

Özgür2012-10-23T08:47:07Z

Es kommt darauf an, wie der Vertrag zwischen euch aussieht. In der Regel legt man eine Vertragsstrafe fest, z.B. für jeden Tag Zahlungsverspätung 0,5 - 5 Prozent der gesamten zu bezahlenden Summe. Auch Mahngebühren sollten vertraglich festgelegt, bzw. in den AGB sein, allerdiings kannst du versuchen, ihm zumindest die Portokosten und die "Verwaltungsgebühren" für die Mahnung in Rechnung zu stellen - so lange du allerdings nicht als Firma gemeldet bist, ist der Schuldiger nicht verpflichtet, dir diese zu bezahlen (sofern nicht im Vorhinein anders schriftlich vereinbart).

Also fürs nächste Mal - am besten gleich alles vertraglich festlegen, damit du auf der sicheren Seite bist.

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