Als ich heute mit meinem Rezept in die Apotheke kam, nahm man mir selbstverständlich 5 € für mein Rezept ab. Die Apothekerin sagte, sie müßte das Medikament bestellen. Wenn ich aber 2,15 € drauf bezahlen würde, könnte sie mir das Medikament gleich mitgeben. Wenn ich jedoch warte bis morgen, muß ich die 2,15€ nicht bezahlen. Sie müsse das Medikamt, das sie zwar vorrätig habe, neu bestellen mit dem Vermerk der Krankenkasse, die es zu bezahlen hat, dann erst würde der Rabatt der Krankenkasse wirksam werden. Auf meine EInlassung hin, das Medikament sei hersteller- und produktmäßig das Gleiche, warum sie mir das nicht mitgeben könnte, morgen hätte sie ja dann das gleiche wieder in ihrer Lieferung, konnte mir niemand schlüssig erklären. Jedenfalls bestand man in der Apotheke darauf, dass ich zusätzlich zu 5 € Rezeptgebühr noch 2,15 € für die sofortige zur Verfügungstellung zu bezahlen hätte, wollte ich nicht bis morgen warten.
Nun meine Frage: Ist das gesetzlich so vorgeschrieben, oder zockt da die Apotheke einfach nur ab?
Danke für eure Antworten.
mausihundi2012-10-05T09:57:15Z
Beste Antwort
Das Problem ist von der Gesetzgebung so gewollt. Das Medikament wird von unterschiedlichen Herstellern erzeugt, die unter Umständen sogar den gleiche Apothekenpreis haben, Aber jetzt kommt das dicke ABER: Krankenkasse dürfen mit einzelnen Herstellern Sonderrabatte vereinbaren, dass heißt die Apotheke darf eigentlich nur das Präparat einer bestimmten Firma auf Rezept abgeben. Die Apotheke hilft dadurch, dass sie den Rabatt vom Patienten kassiert, wenn sie das Präparat eines anderen Herstellers herausgibt. Sie bestellt dann für den Vorrat das genemigte Präparat. Allgemein wird dies dadurch kaschiert, dass der Apotheker sagt, dass er Generika anbieten muss. Mir passiert das schon laufend, da das Verfahren schon längere Zeit wirksam ist.
Nein, es handelt sich in diesem Falle ausnahmsweise nicht um eine Abzocke der Apotheke! Das Dir auszuhändigende "GENERIKA"- Medikament war im Moment bei dieser Apotheke vergriffen, sodass man Dir ein anderes Medikament mit "gleichem" Wirkstoff angeboten hat! Da jedoch auf Grund von bestehenden "Rabattverträgen" zwischen Apotheker und Krankenkassen der Apotheker Dir nur bestimmtes Medikament aushändigen darf, wäre bei Abgabe des Original- Fabrikat mit gleichem Wirkstoff, eine "Eigenbeteilgung" von 2,15 Euro fällig geworden! Die obligatorische Praxisgebühr von 5,- Euro bzw. maximal 10% der Kosten des Medikament aber beschränkt auf höchstens 10,- Euro je Medikament, ist auch noch bei einer Vielzahl von GENERIKA - Medikamenten zu entrichten! Generika- Medikamente sind Medikamente die nach Ablauf eines "Patentschutzes" von jedem möglichen Hersteller produziert werden dürfen! Der eingesetzte "Wirkstoff" in diesen Tabletten "muss" zwischen 80 und 125 % dem Original - Medikament entsprechen!
Fakt ist, wenn der Rezeptaussteller ein " X " ("aut idem" durchkreuzt) vor den Medikamentennamen setzt, ist der Apotheker gezwungen, nur das aufgeschriebene Medikament abzugeben.
Hat der Rezeptaussteller (Vertragsarzt) das Kreuz vor dem Medikamentennamen ("Spezialität") vergessen, muss der Apotheker seinen mit der jeweiligen Krankenkasse abgeschlossenen Rabattvertrag bedienen.
Manchmal schlieÃen Krankenkassen mit mehreren Pharmaunternehmen Verträge ab, die der Apotheker, geleitet von der Gewinnmaximierung umschichtig bedienen darf. So entsteht hier der Mehrwert über 5,-- Euro hinaus.
Apotheker sind halt Kaufleute, viele haben neben ihrer Pharmazeutischen Chemie auch BWL studiert. Nur mit Medizin haben sie so gut wie nichts am Hut. Wie wollen sie dann mit so einem Gewinnstebreflex medikamentöse Beratungen über den Tresen führen, was eh die Domäne der Mediziner (Pharmakologen) ist.
Wow das hab ich ja noch nie erlebt. Finds ja schon unverschämt, dass man sowieso diese Apothekengebühr zahlen muss. Wozu bezahlt man die Krankenkasse denn??