Gibt es wirklich ein Daueraufenthaltsrecht wen du jemand bei dir über eine längere Zeit schlafen lässt?
Hab zur Zeit jemand für eine Zeit lang auf genommen(2ein halb Monate),große Probleme gibt es nicht.Nur Freundin und Freunde von mir sagen das es von Rechts wegen Probleme geben kann wen ich den los werden will. Ich hab z.B. von meiner Freundin erfahren das ihre Mutter den Freund los werden wollte(was sie auch gepackt hat)aber es dabei Probleme mit der Gesetzgebung gab. Hat ein aufgenommener wirklich das Recht die Wohnung zu belagern?
2012-09-30T07:46:29Z
So wie ich es bis jetzt aus euren Antworten heraus lese währe wohl das beste das ich ein Schreiben aufsetze in dem steht das er kein Daueraufenthaltsrecht hat. Danke !
Lucky Looooooooser2012-09-30T06:18:17Z
Beste Antwort
nein, nicht wenn es von Anfang an befristet ist. Was anderes ist eine endende feste Beziehung, wenn auch Mietvertrag, registrierte Wohnanschrift usw für den inzwischen unerwünschten Mitbewohner gelten.
Bei den Wüstenbeduinen gibt es ein dreitägiges Gastrecht. Solange wirst Du beschützt und versorgt. Wenn Du am 4. Tag immer noch da bist, dann gibt es das Messer...
Ansonsten: "Daueraufenthaltsrecht" ist ein Begriff aus dem EU-Recht und bezeichnet das Recht sich in einem Land der EU aufzuhalten. Dieser Begriff findet in dem von Dir genannten Beispiel keine Verwendung. Bei dem von Dir angesprochenen Fall handelt es sich um ein Beispiel aus dem Mietrecht. Hierzu folgende Informationen: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Wohnungsnutzung/nutzung_der_wohnung_8.htm
Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, dann heiÃt es, 6 Wochen Daueraufenthalt sind gestattet. danach kann der Vermieter etwas unternehmen. Wie z.B. die Nebenkosten erhöhen.
Sollte dein Dauergast eventuell Schwierigkeiten machen, dann kannst Du ihn daraf hinweisen und ihn an den Kosten sich beteiligen lassen. Er macht aber nicht mit und verlässt deine Wohnung immer noch nicht, dann einen Hinweis an den Vermieter, dieser reagiert garantiert. Der Vermieter kann unter Umständen deinen Dauergast rechtlich entfernen lassen,
Wenn du jemanden vorübergehend in deiner Wohnung aufnimmst, erwirbt diese Personen dadurch keinerlei Rechtsanspruch auf Weiterführung. Auch das oft zitierte Gewohnheitsrecht zieht in diesem Fall nicht.