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Gibt es wirklich ein Daueraufenthaltsrecht wen du jemand bei dir über eine längere Zeit schlafen lässt?

Hab zur Zeit jemand für eine Zeit lang auf genommen(2ein halb Monate),große Probleme gibt es nicht.Nur Freundin und Freunde von mir sagen das es von Rechts wegen Probleme geben kann wen ich den los werden will.

Ich hab z.B. von meiner Freundin erfahren das ihre Mutter den Freund los werden wollte(was sie auch gepackt hat)aber es dabei Probleme mit der Gesetzgebung gab.

Hat ein aufgenommener wirklich das Recht die Wohnung zu belagern?

Update:

So wie ich es bis jetzt aus euren Antworten heraus lese währe wohl das beste das ich ein Schreiben aufsetze in dem steht das er kein Daueraufenthaltsrecht hat.

Danke !

5 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    nein, nicht wenn es von Anfang an befristet ist.

    Was anderes ist eine endende feste Beziehung,

    wenn auch Mietvertrag, registrierte Wohnanschrift usw

    für den inzwischen unerwünschten Mitbewohner gelten.

  • vor 9 Jahren

    Wenn du jemanden vorübergehend in deiner Wohnung aufnimmst, erwirbt diese Personen dadurch keinerlei Rechtsanspruch auf Weiterführung. Auch das oft zitierte Gewohnheitsrecht zieht in diesem Fall nicht.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, dann heißt es, 6 Wochen Daueraufenthalt sind gestattet. danach kann der Vermieter etwas unternehmen. Wie z.B. die Nebenkosten erhöhen.

    Sollte dein Dauergast eventuell Schwierigkeiten machen, dann kannst Du ihn daraf hinweisen und ihn an den Kosten sich beteiligen lassen. Er macht aber nicht mit und verlässt deine Wohnung immer noch nicht, dann einen Hinweis an den Vermieter, dieser reagiert garantiert. Der Vermieter kann unter Umständen deinen Dauergast rechtlich entfernen lassen,

    Wie gesagt, alles nur im Falle eines Falles.

    Quelle(n): Meine Tochter hat so gehandelt, als ihre Freundin den vorübergehenden Aufenthalt nicht beenden wollte und es hat geklappt mit dem Vermieter zusammen.
  • Lene
    Lv 6
    vor 9 Jahren

    Wenn die Mutter den Freund loswerden wollte und deswegen Schwierigkeiten hatte, stand er wohl mit im Mietvertrag.

    Besuch darf man von heute auf morgen vor die Tür setzen.

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  • vor 9 Jahren

    Bei den Wüstenbeduinen gibt es ein dreitägiges Gastrecht.

    Solange wirst Du beschützt und versorgt.

    Wenn Du am 4. Tag immer noch da bist, dann gibt es das Messer...

    Ansonsten:

    "Daueraufenthaltsrecht" ist ein Begriff aus dem EU-Recht

    und bezeichnet das Recht sich in einem Land der EU aufzuhalten.

    Dieser Begriff findet in dem von Dir genannten Beispiel keine Verwendung.

    Bei dem von Dir angesprochenen Fall handelt es sich um ein Beispiel

    aus dem Mietrecht.

    Hierzu folgende Informationen:

    http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg...

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