Fenster - Bestandschutz auf einem geteilten Grundstück?
Ein großes Grundstück in Sachsen-Anhalt wurde geteilt. Mein Bekannter kaufte eine Hälfte mit Haus und Gewerbe- Werkstatt. Die Werkstatt bildet die Grundstückgrenze und die Fenster der Werkstatt sind dort unverändert vorhanden, der neue Eigentümer der anderen Grundstückhälfte verlangt, dass die Fenster zugemacht werden. Der Bauzustand wurde nicht verändert, da müßte es doch Bestandsschutz geben. Wo kann man das nachlesen und welches Amt gibt da Auskunft? Danke