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Fenster - Bestandschutz auf einem geteilten Grundstück?

Ein großes Grundstück in Sachsen-Anhalt wurde geteilt. Mein Bekannter kaufte eine Hälfte mit Haus und Gewerbe- Werkstatt. Die Werkstatt bildet die Grundstückgrenze und die Fenster der Werkstatt sind dort unverändert vorhanden, der neue Eigentümer der anderen Grundstückhälfte verlangt, dass die Fenster zugemacht werden. Der Bauzustand wurde nicht verändert, da müßte es doch Bestandsschutz geben. Wo kann man das nachlesen und welches Amt gibt da Auskunft? Danke

4 Antworten

Bewertung
  • vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Erst mal gelten die örtlichen Bauzonenvorschriften,

    Und diese sind in der Gemeinde aufliegend.

    Dann kommen noch Landes und Bundesvorschriften dazu.

    aber es gibt auch Emissionsvorschriften,

    dazu gehören neben Abgase auch Lärm usw.

    Deshalb muss ganz klar erst mal festgestellt werden warum

    die Fenster vermauert werden sollen, bevor man sich in

    die falsche Ecke verrennt.

  • vor 9 Jahren

    Wende Dich ans örtliche Bauamt

  • Wilken
    Lv 7
    vor 9 Jahren

    Das Liegenschaftsamt könnte Dir Auskunft geben. Nach meinem Gefühl ist die Forderung des Nachbarn unberechtigt.

  • vor 9 Jahren

    er hat es wohl so gekauft, was will er da nachträglich machen....

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