Conny N
Beste Antwort
Kommt auf die Stunden (Woche/ Monat) und den Verdienst an.
Erst ab einer bestimmten Höhe bist du da raus.
Liegst du darunter, giltst du als arbeitssuchend und musst entsprechend an Maßnahmen und Praktika teilnehmen.
Wo die Grenze genau liegt, müsste in deinem Eingliederungsvertrag stehen...
Ab 18 Std die Woche müsstest du außen vor sein. Kommt natürlich noch auf dein Einkommen an.
Anonym
Frage ist nicht "weg", sondern samt Antworten vorhanden :
http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=AqlFLgIBzFrYPhJpEc2usn_uKnRG;_ylv=3?qid=20120910044636AAaveq8