Zwangsrekrutierung bei der "freiwilligen" Feuerwehr in ländlichen Gebieten?

Wie kann das (obwohl sicherlich notwenig) funktionieren,
gibt es irgendwelche Gesetze bzw. Ausnahmeregelungen?
Wer kennt sich aus?

2012-09-05T03:51:06Z

@Wilken: natürlich hat mich deine Antwort auf diese Frage
gebracht, weil freiwillig und Zwangsrekrutierung ja nun gar
nicht zu einander passen. Andererseits: meine Cousine war
gerade auf Sylt (Klappholttal), als dort wieder mal ein Feuer-
teufel umging. Ich kenne Sylt wie meine Westentasche
und weiß, dass es da Mangel an Freiwilligen gibt. Hat mich
also interessiert, wie man im akuten Fall z.B. als Gemeinde
handeln kann bzw. darf.

TWally2012-09-05T03:39:17Z

Beste Antwort

Freiwillige Feuerwehr ist freiwillig.
Es gibt aber die "Pflichtfeuerwehr", die in den jeweiligen Feuerwehr-Landesgesetzen geregelt ist.

Hermann2012-09-05T16:38:23Z

Feuerwehrdienst ist Dienst an der Allgemeinheit.Und Zwangsdienst bei der Feuerwehr ist ja schon wieder wiedersprüchlich.Denn wer gezwungen wird ist nicht mit dem Herzen dabei.Es gibt zwar Nachwuchssorgen bei der Freiwilligen Feuerwehr, aber deswegen wird niemand zwangssweise zum Feuerwehrdienst herangezogen.Denn das Netz der Feuerwehren in Deutschland ist sehr gut ausgebaut.Es ist zwar schwierig wärend der Wöche am Tage eine einsatzfähige Feuerwehr bereit zu halten, weil ja die Freiwilligen ja ihren Beruf nachgehen und oftmals auswärts arbeiten.Aber wenns brennt oder bei einen Verkehrsunfall werden immer mehrere Feuerwehren alamiert, so das immer genügend Feuerwehr vor Ort ist.Das ist immer Aufgabe der Leitstelle.

Erich2012-09-05T15:37:25Z

Wenn man das Thema Feuerwehr nicht einseitig:,, wenn's mal brennt" betrachtet ,sondern unter Katastrophenschutz einordnet, dann gibt es,, Zwangsrekrutierung" per Gesetz.Der Innenminister ruft den Notstand aus- da gelten andere Gesetze.Beispiel Flutkatastrophen Anfang der 2000er.da haben die Menschen freiwillig wie die Feuerwehr Sandsäcke gefüllt u. geschleppt.Der Grund liegt auf der Hand, da kam dar Zwang von Natur aus.Die restlichen Gaffer werden zur Hilfeleistung verdonnert.In dem Sinne ist doch eine ,,Feuerwehrabgabe" gerecht.Also: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

?2012-09-05T13:33:51Z

Gibt's zumindest in den Gemeinden in meiner Umgebung (Oberbayern) nicht.
Vielfach wird aber ein "Feuergeld" erhoben.
Wenn es hier brennt, kommt halt die örtliche Feuerwehr, bei größeren Bränden auch die aus den Nachbargemeinden.
An Nachwuchs fehlt es ohnehin nicht. Gelöscht wird immer - vor allem nach den Übungen ...;)

Badenixe2012-09-05T12:43:33Z

Auch wenn es juristisch möglich sein mag, kann das nicht funktionieren. Denn wer etwas nicht machen will, wird vermutlich auch nicht gerade sein Bestes leisten. Und wer schon bei den Übungen nichts als Mist baut, wird sicher nicht für den realen Einsatz herangezogen.
Wenn es Zwisitgkeiten gibt, dürfte es daher sinnvoll sein, diese anderweitig zu lösen. Das dürfte für die allgemeine Sicherheit von wesentlchem Vorteil sein.

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