Kind beschädigt das Auto beim Fahrradfahren?

Familie ohne Haftpflichtversicherung.
Das Kind (7 Jahre) war mit dem Fahrrad unterwegs und hat dem Autofahrer die Vorfahrt genommen. Danach hat sich ein Unfall ergeben, keiner verletzt, jedoch das Auto hat einen Lackschaden. Der Fahrer hat keine Polizei gerufen, nur Handynummer notiert, als die Mutter des Kindes kam. Er will jetzt 2000 €, müssen die Eltern haften? BGB-Angabe wär super! Vielen Dank

Raik2012-06-13T00:29:32Z

Beste Antwort

1. Das Kind ist noch nicht hafbar zu machen für den Schaden (zu jung). Ein bis zu zehn Jahre altes Kind, haftet gemäß § 828 Abs. 2 BGB nicht für Schäden, die es einem Kraftfahrzeug zufügt
2. Eltern haften nicht (!) für ihre Kinder. Das ist ein Mythos.
3. Eltern haften allenfalls für sich selbst, wenn sie die Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Das muss man aber im Einzelfall prüfen. Gemäß § 832 Abs. 1 Satz 3 ist die Ersatzpflicht des Aufsichtspflichtigen ausgeschlossen, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt. Generell dürfen 7jährige Kinder durchaus alleine Fahrrad fahren ohne dass man das gleich annehmen muss. Offensichtlich war die Mutter ja in der Nähe.

Fazit: Wenn der Autofahrer keine Vollkaskoversicherung hat wird er auf seinem Schaden sitzen bleiben. Wenn der Autofahrer darauf besteht wird er einen Anwalt beauftragen müssen, der den Sachverhalt prüft.

Eine Quelle mit einem vergleichbaren Fall habe ich Dir unten verlinkt. Der Geschädigte ging leer aus.

Am wichtigsten ist, dass dem Kind nichts passiert ist!

Peter2012-06-13T02:07:19Z

für die kinder haften ihre eltern. es war dumm nicht die polizei anzurufen jetzt wird er euch auf der nase rumtanzen. gewöhnlich wird es über seine autoversicherung abgewickelt, niemand muss bezahlen (das kind ist unter 14). da ihr euch für private schadensregulierung entschieden habt, gibts es da keine regeln und tipps.

ab zum gutachter, nix 2000 euro.

Anonym2012-06-13T00:45:31Z

Eltern haften fuer ihre kinder.

Da gibt es keine Debatte.

Alles andre ist Traeumerei .

Fankle2012-06-12T20:03:35Z

Das Kind selber ist nicht haftbar. Dafuer sind es die Eltern des Kindes. Also, JA,die Eltern oder deren Haftpflichtversicherung muessen zahlen. Das ist doch ein alter Hut.

Frank B2012-06-12T19:54:27Z

BGB § 828 Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

Zur Not Rechtsberatung beim Anwalt einholen.

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