Mietrecht Mängelliste nur schriftlich gültig?
Hallo,
in sämtlichen Wohnungen eines Hauses bestehen Mängel, die vom Vermieter nicht beseitigt wurden. Es folgten statt schriftliche Aufforderungen zur Beseitigungen der Mängel, nur mündliche Aufforderungen, allerdings immer in Gegenwart von anderen Personen. Jetzt ist in einer Wohnung, im Schlafraum, die Hälfte der Zimmerdecke (Gipskartonplatten) herunter gekommen. Grund: das Dach, welches wohl eine undichte Stelle aufweist, ist aber noch nicht kontrolliert worden, noch ist die Decke instand gesetzt worden. Es regnete auch schon länger an dieser Stelle herein. Bis jetzt hat die Hauseigentümerin noch nichts unternommen. Da kein Schriftverkehr besteht, lautet meine Frage, ob die Forderungen auf Behebung der Schäden (von Schimmel bis defekte Fenster) auch so einen richterlichen Wert haben?
Vielen Dank
Monk