Wieviel Multitasking ist beim Auto fahren erlaubt?
Wir alle wissen das die Benutzung eines Handys beim Autofahren verboten ist. Der Fahrer soll seine volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr widmen - streng genommen müssten dann aber auch Gespräche mit Bei- oder Mitfahrern untersagt sein.
Auch das Bedienen von Navigationsgeräten ist untersagt - nicht jedoch das Einstellen eines neuen Senders am Autoradio, obwohl sich dieses doch in aller Regel in der Mittelkonsole und damit noch weiter außerhalb des Sichtfeldes befindet.
Und wie sieht es mit anderen "Nebenbeschäftigungen" währen der Fahrt aus? Verzehren eines Snacks oder trinken aus einer Flasche? Öffnen des Etuis für die Sonnenbrille und aufsetzen derselben? Hantieren mit der Packung Papiertaschentücher weil die Nase läuft oder man niesen muss? Schlichten eines Streits von auf der Rückbank zankenden Kindern?
Interessanterweise gehören ja Zigarettenanzünder, Aschenbecher und manchmal auch Getränkerhalter zur Grundausstattung eines Fahrzeugs, dabei ist kaum davon auszugehen das diese nur im Stillstand benutzt werden dürfen.
Wer bei seinem Navi auf "lauter" tippt begeht bereits eine Verkehrswidrigkeit, obwohl sonst eine ganze Menge an Handlungen mit der rechten Hand offenbar erlaubt (und auch notwendig, etwa das Schalten) sind. Wo liegt die Logik und die Grenze zwischen dem was erlaubt ist und was nicht?
@Dizi: das gilt dann aber wohl nur für Automatikfahrzeuge, oder?
Nochmal @Dizi: Sicher, aber auch die Radio/Navi-Bedienung findet ja nur mit einer Hand statt!
@MIke: Mit dem falschen Fuß aufgestanden oder warum so aggressiv-sarkastisch?
Aber gut, Korrektur: Es war natürlich die Verwendung des Handys OHNE Freisprecheinrichtung gemeint.
Ebenso die Verwendung von "Nicht-integrierten"-Navis. Ein Bekannter von mir musste tatsächlich eine heftige Geldbuße bezahlen, weil er bei seinem per Halterung angebrachten Navi auf "Lauter" getippt hatte. Für die zufällig hinter ihm fahrende Polizei war das eine unerlaubte Bedienung, eine weitere Diskussion darüber war nutzlos. Ein lauter Drehen des sich wenige cm darunter befindenden Radios wäre aber ok gewesen.
Wo also ist meine Behauptung nun falsch, oder muss ich das Aktenzeichen posten?
Ebenso spricht Wikipedia beim Kfz-ZIgarettenanzünder von "üblicherweise":
http://de.wikipedia.org/wiki/Zigarettenanz%C3%BCnder
Daher beruhen meine "Behauptungen" auf "üblichen&quo
Daher beruhen meine "Behauptungen" auf üblichen und Häufigen Begebenheiten, von denen es durchaus auch Ausnahmen geben kann. Muss man das nun jedes Mal extra erwähnen?