Ich war Zeuge, bzw. Geschädigte in einem Verkehrsunfall. Im 1. Verfahren wurde die Dame verurteilt. Sie ging in Berufung. Das Berufungsverfahren war gestern. Ich war als Zeuge geladen, wurde aber nicht gehört. D.H. ich weiss nicht, wie es ausgegangen ist (gehe von einem Freispruch aus). Wie kann ich den Ausgang des Verfahrens erfahren? Was kann ich machen, wenn die Dame wirklich freigesprochen wurde? Kann ich Beschwerde einlegen, weil ich nicht gehört wurde?
2012-04-25T23:53:17Z
War das Strafverfahren - also war ich da nur Zeuge
willou2012-04-26T00:07:48Z
Beste Antwort
In Deutschland wird ein Urteil "im Namen des Volkes" ge- sprochen - ist also öffentlich.
Du solltest durch eine Anfrage bei Gericht den Urteils- tenor plus Begründung bekommen können. Musst aber wahrscheinlich den Aufwand des Gerichts be- zahlen.
Im übrigen ist alles sehr viel einfacher, wenn Du einen eigenen Rechtsanwalt hast (evtl. in einem Zivilverfahren, wo Du Deine Anspräche als Ge- schädigte geltend machst ???).
Um Deine Frage also korrekt beantworten zu können, wäre es wichtig zu wissen, ob Du nur neugierig bist oder ob es noch andere Bedeutungen hat, dass Du das Urteil erfährst.
Als Zeuge Beschwerde darüber einzulegen, nicht gehört worden zu sein, geht nicht. Es ist Sache des Gerichts, ob es einen Zeugen anhört oder nicht (hängt vom Verlauf des Verfahrens ab)
Gegen das Urteil im Strafprozess - und das war es ja hier - hast Du keine direkten Einflussmöglichkeiten. Ein ganz kleines Fenster ist, ggfs. die Staatsanwaltschaft zu hinterfragen, wenn die nicht genügend auf eine Verurteilung hingearbeitet haben.
Dazu ist eine Eingabe bei der Staatsan- waltschaft notwendig - meist hilft aber erst eine bei der vorgesetzten Staats- anwaltschaft bis hin zur Generalstaats- anwaltschaft. Diese Eingabe machst Du nicht als Zeuge sondern als Staats- bürger.
Wenn du den Ausgang des Verfahrens erfahren willst, wende dich an das zuständige Gericht. Dort wird man dir sagen, ob und ggf. wie du an diese Information kommen kannst.
Eine Beschwerde kannst du nicht einlegen. Wenn du nicht als Nebenklägerin am Prozess beteiligt warst, geht es dich praktisch nichts an, was der Staat da verhandelt. Der Staat ist, vertreten durch seinen Anwalt, zu einem Ergebnis gekommen, mit dem er zufrieden sein kann oder nicht. Je nachdem wird die Staatsanwaltschaft ggf. noch Rechtsmittel einlegen. Du als (prozessual betrachtet) Unbeteiligte hast da keine Karten im Spiel.
So wie Du für mich klingst, scheinst du wütend und empört darüber zu sein, dass man dich nicht angehört hat in einem Strafprozess.
Das sind, wenn ich das mal so sagen darf keine geeigneten Voraussetzungen für einen Zeugen, bei Gericht gehört zu werden, da durch Fehlschlüsse, die sich durch einen gefühlsmässig überengagierten Zeugen für den "Täter" womöglich eine Haftstrafe ergeben würde, die für das Vergehen welches er zu verantworten hat, womöglich viel zu hoch angesetzt wäre.
Aus solchen Gründen verhört die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht Zeugen eher dann, wenn sie emotional weniger an das Geschehen gebunden sind, einfach um die Objektivität zu wahren. Was nun wirklich Gerecht oder Ungerecht ist, ist eine andere Frage. Was Du machen kannst ist halt eben Beschwerde einlegen. Allerdings ist das halt einfacher dann, wenn Du selber etwas objektiver an die Sache ran gehst.
Hallo! Das ging mir auch schon einmal so. Der Fall: Eine Rentnerin wurde von einem Postauto überfahren, erlitt schwere Verletzungen. Ich war Zeuge. Als ich zum Verfahren geladen wurde, hat die alte Dame dann eine Klage abgelehnt, so daà der Unfallverursacher nicht zur Rechenschaft gezogen wurde. Ich wurde auch nicht angehört. Den Ausgang des Verfahrens konnte ich auch nicht beiwohnen. Ich muÃte extra 300 km zu dem Gericht fahren und einen Tag Urlaub nehmen. Ok Die Kosten bekam ich erstattet, aber der Aufwand... Trotzdem, wenn Du selbst Geschädigte bist, kannst Du Berufung bzw. Beschwerde beim Gericht einlegen.