Bundespräsident Rangfolge?
Wo steht laut Protokoll der Bundespräsident im Vergleich zur Kanzlerin/Kanzler?
Wo steht laut Protokoll der Bundespräsident im Vergleich zur Kanzlerin/Kanzler?
herr_nixnutz
Beste Antwort
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und die Nr.1.
Danach gibt es gar kein Protokoll mehr. Auf alle Fälle ist der Bundeskanzler aber nicht die Nr 2. Sondern der Bundestags- oder Bundesratspräsident. Der Bundestagspräsident meint, er könnte die Nr. 2 sein, weil er vor dem Bundeskanzler gewählt wird und zudem sind wir eine parlamentarische Demokratie. Der Bundesratspräsident meint aber, er wäre die Nr. 2, schließlich ist er der Stellvertreter des Bundespräsidenten. Zumindest sind sich alle einige, auf Platz 5 landet der Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Für mich gilt es so:
1. Bundespräsident
2. Bundesratspräsident
3. Bundestagspräsident
4. Bundeskanzler
5. Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundeskanzler bestimmt aber die Richtlinien der alltäglichen Politik.
Jo Gj
Früher hatte Deutschland wenigstens einen Herzog...heute nur einen Super-Gau ch
Fred
Der Bundespräsident steht an erster Stelle.
Zu sagen hat er deshalb trotzdem nichts.
Markus R---
YAHOO - - - - groÃer Gott! Kein Wunder, daà unser Volk an so vielen Nichtsnutzen zugrunde geht!
YAHOO
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine offizielle Rangliste, welche die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt.
Jedoch hat sich im Laufe der Zeit folgende Rangfolge der Verfassungsorgane des Bundes in der Staatspraxis herausgebildet:
Der Bundespräsident steht jedoch als erster Stelle, im vergleich zur Bundeskanzlerin, die an dritter Stelle steht.
Hinsichtlich der Rangfolge der Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich jedoch im Laufe der Zeit folgende Staatspraxis herausgebildet:
1.) Bundespräsidentin oder Bundespräsident
2.) Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages
3.) Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler
4.) Präsidentin oder Präsident des Bundesrates
5.) Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts