Anonym
Beste Antwort
Im staatsbürgerrechtlichem Sinne auf den Fall Vatikaner, könnte aber auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen- die vatikanische Staatsbürgerschafts-Regelung erlaubt eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Die Entscheidung, ob der Papst seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehält,ist eine private Ermessensfrage vom Papst. Auch wenn die "Herkunftsstaaten" keine Doppelte Staatsbürgerschaft kennen, so haben sie in Bezug auf den Vatikan eine Aussnahmeregelung.
Kapaun
Beides.
peter x
Er hat die doppelte Staatsbuergerschaft .
hilfsbereit
Der Papst Benedikt XVI ist der 1.Katholik unter 1,2 Milliarden Katholiken weltweit.
Fritzi
http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanische_Staatsb%C3%BCrgerschaft