Hallo! Ich habe eine Bekannte die heute ein Schreiben von ein Inkassobüro bekommen hat, worin steht wenn sie den Betrag nicht bezahlt wird eine Kontopfändung oder Kontosperrung durchgeführt. Sie hat aber ein sogenannts #P# Konto eingerichtet, wonach dieses geschützt sein soll. Dürfen die das oder ist das wirklich geschützt? Sie möchte ja gerne bezahlen ist ihr aber momentan nicht möglich, nicht mal Raten sind drin!
Anonym2012-03-28T12:32:30Z
Beste Antwort
Hallo,
zuerst ist einmal wichtig, ob dieses Inkassobüro wirklich einen vollstreckbaren Titel hat. Denn dieser ist immer die Voraussetzung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Dazu zählt auch der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb).
Seit dem 01.01.2012 gibt es Pfändungsschutz nur noch auf dem Pfändungsschutzkonto. Dies gilt auch für Sozialleistungen. Prinzipiell vor PfÜbs schützt dieses P-Konto nicht. Die Bank Deiner Bekannten muss die eingehende Pfändung beachten. Das Gute am P-Konto ist, dass der Inhaber trotz vorliegender PfÜbs über seinen persönlichen monatlichen Freibetrag verfügen kann. Dieser ist € 1.028,89 bei einer Einzelperson, die keine unterhaltsberechtigten Personen hat. (Grundfreibetrag)
Hat jemand Mann/ Frau oder Kinder und bekommt auch Kindergeld auf das P-Konto, kann der Freibetrag erhöht werden. Hier ist die Musterbescheinung zur Erhöhung vom Grundfreibetrag : http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Praxisthema/2011/201107_AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung.pdf
Sind die monatlichen Zahlungseingänge öfter höher als der persönliche Freibetrag, kann es sein, dass die Bank diese Beträge an den Pfändungsgläubiger überweisen muss. Einmalig können diese den Freibetrag übersteigenden Beträge in den nächsten Monat übertragen und auf den neuen Freibetrag angerechnet werden.
Viele Anwaltskanzleien und Inkassobüros kennen sich mit der neuen Gesetzeslage noch gar nicht so gut aus.
Hier ist noch ein Link zum Nachlesen über das P-Konto: http://www.p-konto-info.de/
Manche Banken haben auch Informationsmaterial vorbereitet, das mitgenommen werden kann.
Ein Inkassobüro kann gar nichts machen, auÃer einschüchtern. Wenn ein P-Konto vorhanden ist haben die verloren. Auf nichts einlassen, am besten nicht mal antworten.