Bandenraub: Einmalige Tat, dennoch Gewerbsmäßigkeit?
Hallo!
Arbeite gerade an einer Hausarbeit und habe folgende Frage:
Einmal zum Begriff der Bande:
Der Begriff der Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Delikttyps zu begehen.
Wie ist es, wenn man sich zusammenschließt, um bspw. einen Raub EINMALIG auszuführen?
Bspw. A, B und C verabreden sich und planen einen Raubüberfall in einem Supermarkt. Es soll aber nur eine einmalige Sache sein.
Insofern liegt ja keine Gewerbsmäßigkeit vor. Lehne ich dann den Bandenraub mangels Gewerbsmäßigkeit dann einfach ab?