Der Gotteslästerungsparagraph und Satanisten?
Im Grundgesetz steht eine Strafe auf die Lästerung Gottes.
Außerdem steht im Grundgesetz als eines der Grundrechte die Glaubensfreiheit. Ich glaube Art. 3 war das. Ziemlich früh halt. Sogar noch vor der Redefreiheit.
Gut, ich habe mich gerade gefragt, Satanisten sind ja zur Gotteslästerung "verpflichtet". Würde der Glaubensfreiheitsgrundsatz sie vor dem Gotteslästerungsparagraph schützen, da er ja als Grundrecht höher steht oder ist dieser nicht auf die Satanisten anzuwenden, da sie nicht als Religion anerkannt sind?
PS: Reine Interessenfrage. Komplett hypothetisch.
Nachtrag:
Können wir mal aufhören uns um die Prämissen zu streiten? Ich weiß, dass der Gotteslästerungsparagraph ne Ewigkeit nicht angewandt wurde und das es ganz unterschiedliche Satanisten gibt. Die 'Church of Satan' hat ja beispielsweise wenig mit Satanismus gemein.
Wenn ich aber jede Eventualität hier ausschließe, bis ich ein Szenario erfunden habe in dem dies alles stimmt, dann habe ich nicht nur meine Frage mit Relativsätze, die selber Relativsätze haben, die wiederum Relativsätze besitzen, welche einen Relativsatz beinhalten, vollgestopft, sondern auch noch eure und meine Zeit verschwendet, da ich die Frage da oben verständlich in einem kurzem Abschnitt ja formulieren konnte. Also ihr wisst worauf ich hinaus will, wir müssen das doch nicht verkomplizieren, oder?