erbengemeinschaft/ falschangabe bei der einkommensteuer?

die miterbin einer gleichberechtigten erbengemeinschaft hat ueber 6 jahre hinweg die mieteinnahmen nicht an den miterben anteilig ausbezahlt, hat aber bei dem finanzamt angegeben, dass der miterbe einnhmen in.... hoehe hat. nun sind pfaendungen an den iterben in nicht geringer hoehe ergangen. seit jahren versucht man durch anzeigen bei der zustaendigen staatsanwaltschaft und beim zustaendigen finanzgericht gehoer zu bekommen,---- irgendwie geht das aber nicht.
nun gab endlich das finanzamt zu, dass die miterbin beim finanzamt die aussage gemacht haette, dass der miterbe soviele einnahmen haette, sie dagegen nur die verbindlichkeiten. ( was natuerlich nachweislich nicht stimmt und belegbar ist ). die staatsanwaltschaft gab vergangenen jahres der anzeige kein gehoer man stellte die anzeige ein wegen---- begruendung:" man wolle sich nicht in privatstreitereien unter beerbten einmischen... " selbst unser anwalt rennt gegen verschlossene tueren und taube ohren. bedingt durch obige pfaendungen, wurde mir ein sparguthaben von erheblichem wert gepfaendet. was kann ich tun um die miterbin in haftung zu nehmen, denn diese dame ( uebrigens meine mutter ) hat diese strafbaren dinge getan und mich damit in grosse schwierigkeiten gebracht.

Jürgen NRW2012-03-17T10:17:20Z

Beste Antwort

Suche dir einen besseren Anwalt, einen der dir helfen kann. Dein jetziger Anwalt scheint ja keine Koryphäe seines Berufes zu sein.

John DD2012-03-17T17:15:31Z

Wenn dein Anwalt das nicht weiß ... du hast doch dir zustehende Zahlungen nicht bekommen ...

Ein einfacher gerichtlicher Mahnbescheid gegen die Erbin kann in solchen Fällen ganz schnell Wunder bewirken. Anwälte verdienen daran nichts ...