Seit wann steht auf einem Attest eine Uhrzeit?

Ich las gerade eine Frage und dachte "Wie bitte, häh?"
Also frage ich einfach mal:
Gibt es eine (neue) Regelung, dass auf einem ärztlichen Attest (für die Schule) eine Zeitspanne der Erkrankung angegeben werden muss/kann/darf?
Zugegeben, meine Schulzeit liegt schon eine Weile zurück. Aber wenn ich als Arbeitnehmer krank bin und der Arzt einen Krankenschein ausstellt, steht da nichts von "x bis y Uhr".
Oder ist es mir bloß nie aufgefallen, weil ich immer übel krank bin, falls ich tatsächlich mal zum Arzt gehe, und deshalb automatisch für mindestens drei Tage den Schein bekomme?
Bin hier gerade etwas verwirrt.

Tawarisch Natschalnik2012-03-12T04:25:17Z

Beste Antwort

Ich habe die Frage auch gelesen, wahrscheinlich hat sich der Frager nur unglücklich ausgedrückt. Er hat ja keinen Krankenschein, sondern eine Bestätigung des Arztes, das er in dieser Zeit in Behandlung war. Das ist durchaus üblich.
Manchmal muss man auch mal zum Arzt gehen, ohne sich einen Krankenschein zu holen, und in der Freizeit ist ja auch nicht immer Sprechstunde, da muss man sich schon nach dem Arzt richten, darum diese Bescheinigung.

Rive Gauche2012-03-12T11:54:45Z

Genau das schrieb ich, es ist eine Bestätigung über den Aufenthalt beim Arzt, aber kein Attest!
Ich begründete es mit Zahnwurzelbehandlung oder Aufschneiden eines Abzesses.
Danach erklärt sich der Rest einer Abwesenheit von Schule oder ABP.

herr_nixnutz2012-03-12T11:28:15Z

Es ist auch kein Attest, sondern eine Bescheinigung, dass man von X-Y Uhr beim Arzt war.