Welche Ansprüche hat eine 19-Jährige gegenüber ihren Eltern?

Folgendes Problem: Von meinem Bruder die Freundin ist 19 Jahre alt und ist aus ihren Elternhaus raus geflogen. Da sie ihr Abitur macht, hat sie kein eigenes Einkommen. Sie bekommt momentan nur 100 € von ihren Eltern, welche zusammen ein Nettoeinkommen von ca. 3000€ in Monat haben. Deshalb frage ich, welche Ansprüche kann sie gegen ihren Eltern machen, und welche Leistungen kann sie noch gelten machen? Was kann sie denn sonst noch beantragen? Ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir eine Ansage machen könntet. DANKE!

Yigga2012-03-10T14:21:10Z

Beste Antwort

Solange sie sich in Erst-Ausbildung (dazu gehört noch nicht die gymnasiale Oberstufe) befindet, steht ihr Unterhalt zu - entsprechend dem Verdienst ihrer Eltern (siehe "Düsseldorfer Tabelle). Zudem hat sie garantiert Anspruch auf Wohngeld, erst recht, wenn Unterhalt wenig ist und kein /kaum eigenes Einkommen vorhanden ist. Und natürlich das Kindergeld, denn das steht den Eltern nur zu, wenn das Kind in deren Haushalt und nicht selbständig lebt.

Zack hier bin ich2012-03-16T13:31:50Z

Wenn sie raus geflogen ist hat sie noch schlechtere Chancen als die, die sie als Volljährige schon kaum hatte, wäre auch den Eltern gegenüber Ungerecht..

whyskyhigh2012-03-11T05:25:37Z

sie sollte mit ihren eltern wie erwachsen reden und nicht wie ein kleinkind
sonst wird sie von ihren eltern weiter gemobbt

geh mal mit und hilf ihr

coolcat23072012-03-11T01:49:27Z

Solange sich die Freundin des Bruders in der Ausbildung befindet, sind ihre Eltern unterhaltspflichtig. Wenn sie rausgeflogen ist, steht ihr auf jeden Fall das gesamte Kindergeld, was die Eltern erhalten zu, denn diese beziehen es ja zu Unrecht, wenn die Tochter nicht mehr dort wohnt. Weiterhin sind sie ihrer Tochter zum Unterhalt verpflichtet, solange sie nicht wirtschaftlich selbständig ist.

In jedem Fall ist es angezeigt, sich beim Jugendamt zu melden und informieren zu lassen. Dort werden einem auch alle gangbaren Wege aufgezeigt.

Sollten Zahlungsaufforderungen an die Eltern ins Leere gehen, empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Wer kein Geld für einen solchen hat, kann zum Amtsgericht des jeweiligen Wohnortes gehen und dort einen Antrag stellen. Man muß dort nur nachweisen, dass man nicht in der Lage ist, einen Anwalt zu zahlen. Man erhält dort einen Beratungsschein für einen Anwalt, evtl. muß man max. 20 € zahlen, meist ist das bei den Anwälten aber kostenlos.

Sollte sich aber die Freundin des Bruders selbst Fehlverhalten anrechnen lassen müssen, kann sich das Blatt natürlich wenden. Wenn sie den Unterhalt grob fahrlässig verwirkt haben (Kriminalität, körperliche Gewalt gegen die Eltern, etc.) sollte, sieht die Sache natürlich anders aus.

Also: Erst einmal Beratung von relevanten Stellen einholen, ehe man die Angelegenheit evtl. noch schlimmer macht!

?2012-03-10T23:40:28Z

Absolut keine, denn sie ist volljaehrig und damit fuer sich alleine verantwortlich.

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