Ist das Grundgesetz verfassungsfeindlich?
Im Grundgesetz steht "Alle Macht geht vom Volke aus". Im Grundgesetz steht, "Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Staat". Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet". Im Grundgesetz steht "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Im Grundgesetz steht, dass politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl haben, dass nie wieder Krieg von deutschem Boden ausgehen darf, und (indirekt), dass es in Deutschland keine Nazis mehr geben darf. Diejenigen, die das alles fordern, werden seit Jahren vom sogenannten Verfassungsschutz beobachtet.
@Jean: Artikel 139, GG
»Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.«
Und da steht:
»(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.«
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.