Ist das Grundgesetz verfassungsfeindlich?

Im Grundgesetz steht "Alle Macht geht vom Volke aus". Im Grundgesetz steht, "Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Staat". Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet". Im Grundgesetz steht "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Im Grundgesetz steht, dass politisch Verfolgte ein Recht auf Asyl haben, dass nie wieder Krieg von deutschem Boden ausgehen darf, und (indirekt), dass es in Deutschland keine Nazis mehr geben darf. Diejenigen, die das alles fordern, werden seit Jahren vom sogenannten Verfassungsschutz beobachtet.

2012-01-30T22:27:03Z

@Jean: Artikel 139, GG
»Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.«

Und da steht:
»(III) Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, daß sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.«

Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

kaelon2012-01-30T22:08:16Z

Beste Antwort

Das GG kann nicht verfassungsfeindlich sein da es die Verfassung ist.

"Im Grundgesetz steht, "Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Staat""
Das BVG sagt dazu:

" „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1, 12

An welchem Punkt trifft das in Deutschland nicht zu ?

@Paul es sind nicht 3 sondern 21
http://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
Oh mein Gott man sollte wenn man müde ist hier nicht posten du hast natürlich recht es ist der 1. , der 20. und nummer 79 Asche auf mein Haupt .

hp2012-02-01T19:11:31Z

solange es moslems gibt braucht es nazis also nicht mehr lange

Stefan H2012-02-01T14:19:45Z

So sehr ich deine Frage lese und wieder lese und wieder lese... ich verstehe diese Frage nicht!

Was willst du denn nun wirklich wissen??

Wo liegt der Sinn deiner Frage???


In diesem Sinne....

Anonym2012-01-31T22:23:01Z

Selten eine so bescheuerte Frage gelesen.
Ist der Papst Buddhist?

.**.2012-01-31T10:58:26Z

Nein. Ich sehe nicht, inwieweit dein populistischer Vortrag eine evtl. Verfassungsfeindlichkeit begründen könnte.

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