Ist so eine Rechtsprechnung noch im "Sinne des Volkes"?

Ich bin eben über folgenden Artikel im Spiegel-Online (2011-12-20 ; 16:00): http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html mit dem Titel: "Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen" gestolpert.

Vorausgesetzt, die Berichterstattung ist richtig, stellt sich mir die Frage, wie diese Rechtsprechung noch mit Rechtstaatlichkeit und gesundem Menschenverstand vereinbar ist.

Zitat:
Als Betroffener einer Filesharing-Abmahnung habe man praktisch keine Chance, sich gegen eine Klage auf Erstattung der mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zur Wehr zu setzen, kommentiert Rechtsanwalt Thomas Stadler das Urteil.

Unsere Volksvertreter (??) haben doch gelobt, Schaden vom Volke abzuwenden. Wenn so wetwas publik wird müsste doch mal jemand darauf kommen, dass das nicht mehr zu diesem Grundsatz passt, oder?

MeMeMe2011-12-20T07:20:06Z

Beste Antwort

Das ist kein Problem mit der Rechtssprechung sondern mit der Anwendung von geltendem Recht. Hier hätte man ganz klar von einem Fehler bei der Ermittlung des Anschlussinhabers ausgehen müssen, und damit hätte das Gericht der Renterin gar nicht die Kosten auferlegen dürfen.

Yogi Bear2011-12-20T16:23:15Z

Das halte ich für eine große SCHWEINEREI , —
so ein Urteil; waren als Richter die Herren die früher den gleichen Job
in der ehemaligen DDR gemacht haben ??

Bingi 72011-12-20T15:15:19Z

wir haben hier in Deutschland ein sehr veraltetes Rechtssystem > da müßte unbedingt mal was geändert werden.
Mir wurde auch mal gesagt von einem Anwalt > es wird schon Recht gesprochen > doch meistens läuft es auf einen Vergleich hinaus.