Ist so eine Rechtsprechnung noch im "Sinne des Volkes"?
Ich bin eben über folgenden Artikel im Spiegel-Online (2011-12-20 ; 16:00): http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html mit dem Titel: "Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen" gestolpert.
Vorausgesetzt, die Berichterstattung ist richtig, stellt sich mir die Frage, wie diese Rechtsprechung noch mit Rechtstaatlichkeit und gesundem Menschenverstand vereinbar ist.
Zitat:
Als Betroffener einer Filesharing-Abmahnung habe man praktisch keine Chance, sich gegen eine Klage auf Erstattung der mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zur Wehr zu setzen, kommentiert Rechtsanwalt Thomas Stadler das Urteil.
Unsere Volksvertreter (??) haben doch gelobt, Schaden vom Volke abzuwenden. Wenn so wetwas publik wird müsste doch mal jemand darauf kommen, dass das nicht mehr zu diesem Grundsatz passt, oder?