Anonym
Beste Antwort
Man kann dieses Anführen und darauf verweisen, wenn, dann der Sachverhalt, der beklagt wird, sich inhaltlich ähnelt.
Übertragbar und Anwendbares recht wäre nur ein Urteil des BVG. (BundesVerwaltungsGericht)
tj
exenter
Ich weià nicht was du mit übertragbar meinst. Aber grundsätzlich kann jedes rechtskräftige Urteil, als Argumentation in einem anderen Prozess eingebracht werden, um die zu verhandelnde Sache zu begründen. Höchtsrichterliche Urteile hingegen können eine Breitenwirkung haben und selbst ohne erneuten Prozess politische Entscheidungen und Gesetzesänderungen bewirken.
Anonym
Nein.
Was meinst du mit "übertragbar"?
Jürgen
Sie sind unter annähend gleichen umständen bzw sachverhalten übertragbar .Man kann sich auf jeden fall auf das Urteil mit dem entsprechenden Akz. berufen . Dies heiÃt aber nicht , das das Olg das Urteil , nach revision aufheben kann .
Anonym
ja klar das steht alles in deiner akte