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Sind Urteile vom Verwaltungsgericht auf andere Fälle übertragbar?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 9 Jahren
    Beste Antwort

    Man kann dieses Anführen und darauf verweisen, wenn, dann der Sachverhalt, der beklagt wird, sich inhaltlich ähnelt.

    Übertragbar und Anwendbares recht wäre nur ein Urteil des BVG. (BundesVerwaltungsGericht)

    tj

  • vor 9 Jahren

    Sie sind unter annähend gleichen umständen bzw sachverhalten übertragbar .Man kann sich auf jeden fall auf das Urteil mit dem entsprechenden Akz. berufen . Dies heißt aber nicht , das das Olg das Urteil , nach revision aufheben kann .

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    nur die des obersten gerichts

    urteile des bundesverwaltungsgerichts sind bindend

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    Nein.

    Was meinst du mit "übertragbar"?

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  • vor 9 Jahren

    Ich weiß nicht was du mit übertragbar meinst. Aber grundsätzlich kann jedes rechtskräftige Urteil, als Argumentation in einem anderen Prozess eingebracht werden, um die zu verhandelnde Sache zu begründen. Höchtsrichterliche Urteile hingegen können eine Breitenwirkung haben und selbst ohne erneuten Prozess politische Entscheidungen und Gesetzesänderungen bewirken.

  • Anonym
    vor 9 Jahren

    ja klar das steht alles in deiner akte

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