Wie lange darf man einen Hund ohne Hundehaftpflicht halten?

Ich habe vor 8 Tagen einen Hund geschenkt bekommen. Wir hatten den erst einmal zur Probe, weil wir nicht wussten, ob er sich mit unseren Katzen versteht. Nun ist meine Frage, wie lange dieser Hund ohne Hundehaftpflicht sein darf. Der Versicherungsvertreter will vier Wochen warten mit der Anmeldung. Ist das erlaubt?

Frank Müller2011-12-13T12:57:44Z

Beste Antwort

1. Die Verordnungen zur Hundehaltung können sich nach Bundesländern und auch nach Kommunen unterscheiden. In Niedersachsen ist z.B. seit 01.Juli die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Frag am besten beim zuständigen Ordnungsamt nach. Die werden Dir Auskunft geben.

2. Lass Dich von dem Versicherungsvertreter nicht zu irgendwas überreden, sondern vergleiche die Angebote der Versicherungen SELBST.
Bei Hundehaftpflichtversicherungen kann es große Unterschiede in Leistungsumfang und Kosten geben.

3. Solltest Du auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abschließen. Stell Dir zum Beispiel vor, der Hund rennt einer alten Oma vor die Füße. Diese stürzt und wird dadurch zum Pflegefall. Dann darfst Du bis zum Ableben der Oma die Kosten der Pflege übernehmen und das wird TEUER.

Schrappi2011-12-14T07:57:28Z

Eine Haftpfichtversicherung ist keine Pflicht egal, ob für Mensch oder Tier. Natürlich sollte man auf jeden Fall eine haben, da es sonst ziemlich teuer werden kann,wenn das Tier mal Schaden macht. Es ist also kein Problem, wenn du die Versicherung nicht sofort abschließt, solange der Hund bei fremden keinen Schaden anrichtet.
Ist denn ein Versicherungsvertreter wirklich nötig? Ich habe für die Haftpfichtversicherung für mein Pferd im Internet verschiedene Anbieter verglichen und es waren viele günstige dabei, die gute Leistungen anbieten. Und da ist kein Vertreter notwendig. Ich kann dir z.B. die Uelzner Versicherung nur empfehlen, aber da gibt es sicher noch viele andere, deren Preis-Leistungs-Verhältnis auch sehr gut, vielleicht sogar besser ist.

Conny N2011-12-14T07:25:04Z

Bei mir (NRW) hast du 4 Wochen Zeit, um den Hund beim Ordnungsamt (20/40-Hunde) oder Steueramt (alles was leichter/ kleiner ist) anzumelden.
Die 4 Wochen hast du, um die Hundehaftpflicht abzuschliessen, den Sachkundenachweis zu erbringen und den Hund chippen zu lassen.

Anmelden wirst du ihn sofort; für die Nachweise hast du die 4 Wochen Zeit.
Bekommst du das in der Zeit nicht alles hin, vereinbarst du eine Fristverlängerung (noch mal 4 Wochen). Du solltest aber schon etwas vorzuweisen haben.
Verstreicht die Frist erneut erfolglos, kann man dir entweder ein saftiges Bußgeld auferlegen, oder dir den Hund sogar abnehmen (nicht geeignet, verantwortungslos...)

Ist es ein Listenhund, sind die Auflagen allerdings um einiges schärfer und die Fristen müssen unbedingt beachtet werden.

WAS für ein Hund ist es denn? Wenn Mix - welche Rassen?
WO (BL) wohnst du denn?

sweetlygoblins2011-12-14T07:23:48Z

Ob eine Haftpflicht vorgeschrieben ist, regelt das Bundesland in dem du wohnst. Aber selbst, wenn keine Haftpflicht vorgeschrieben ist, würde ich eine abschließen. Schäden die Hunde verursachen, können schnell mehrere Tausend Euro betragen und selbst bei einer Beißerei muß man nicht selbst in die Tasche greifen (Erstattung der Gegenseite)

Du solltest dich bei deiner Gemeinde auch informieren, wann spätestens der Hund steuerlich gemeldet werden muß.

merlinshexe2011-12-14T01:59:03Z

Frank hat recht. In NDS ist eine HUndehaftpflicht seit dem 01.Juli 2011 gesetzlich vorgeschrieben aber auch in Hamburg, Berlin, Nordrhein Westfalen, Türingen und Berlin ist sie Pflicht. Hier kannst du alles nachlesen http://blog.check24.de/hundehaftpflicht-niedersachsen-gesetzlich-vorgeschrieben-4997/

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