Kennt sich jemand hier mit den EingliederungsVereinbarungen der JobCenter bzw. ArbeitsArgenturen aus?

Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt innerhalb der Selbstständigkeit eines Existenzgründers, an dem JobCenter oder ArbeitsArgentur sagen M Ü S S E N das eine EingliederungsVereinbarung unterschrieben werden MUSS?

Oder liegt das, wie soviel, im Ermessen des Fallmanagers, weil er doch einen gewissen HandlungsSpielraum hat?

Hiiiiiilllfeeeeeeeeeeeee! Jemand hier, der sich mit diesem Kram auskennt?

Lieben Dank schon mal für Eure Mühe!

Hausverwalter2011-11-17T12:16:00Z

Beste Antwort

EGV ist ein Vertrag. Bei einem Vertrag werden Bedingungen ausgehandelt. Sofern sich der Arbeitslose verhandlungsbereit zeigt, MUSS er den Vertrag nicht unterschreiben. Strittig sind Sanktionen, bei nicht Unterzeichnung ohne Verhandlungsbereitschaft.

Möchte man Hilfe für seine Existenzgründung vom Jobcenter haben, werden sie auf eine EGV bestehen. Es gibt zahlreiche Förderungsmöglichkeiten. Bei einem guten Unternehmensberater kann man sich beraten lassen. Das Erstgespräch sollte kostenlos sein.