Kennt sich jemand hier mit den EingliederungsVereinbarungen der JobCenter bzw. ArbeitsArgenturen aus?
Gibt es einen bestimmten Zeitpunkt innerhalb der Selbstständigkeit eines Existenzgründers, an dem JobCenter oder ArbeitsArgentur sagen M Ü S S E N das eine EingliederungsVereinbarung unterschrieben werden MUSS?
Oder liegt das, wie soviel, im Ermessen des Fallmanagers, weil er doch einen gewissen HandlungsSpielraum hat?
Hiiiiiilllfeeeeeeeeeeeee! Jemand hier, der sich mit diesem Kram auskennt?
Lieben Dank schon mal für Eure Mühe!