muß ich wirklich die grabpflegekosten für jemanden zahlen, den ich nicht mal kenne?
mich interessiert die rechtliche seite. mir wurde gesagt, ich habe keine möglichkeiten dieses abzulehnen. meine mutter kaufte dieses grab für ihren 2. mann, den ich nicht mal kenne. obwohl ich nach ihrem tod das erbe abgelehnt habe, soll ich jetzt trotzdem für die kosten aufkommen, da dieses wohl nix mit dem eigentlichen erbe zu tun hat.
aus gutem grund habe ich keinerlei interesse an dem leben meiner ,mutter, seit über 20 jahren.
jetzt ist sie verstorben und ich bin die verfügungsberechtigte für dieses grab ihres mannes und kann offensichtlich nix dagegen tun.das grab ist in hürth und die dortige verwaltung sagt mir telefonisch, daß ich aus der nummer nicht rauskomme. ich persönlich kann die pflege nicht übernehmen, da ich in bremen wohne.
ich wüßte gerne,ob jemand von euch da erfahrungen hat, oder mir beratungsstellen empfehlen kann.
oder muß ich einen anwalt einschalten und welche erfolgsaussichten hat das?
rechtlich sind die wohl in NRW abgesichert, denn der gesetzestext lautet so,daß ich da nicht rauskomme, da ich die älteste bin.
es ist unabhängig von dem normalen erbe und hat nix mit meiner erbausschlagung zu tun.
leider.
ich war auch geschockt.
mir wurde sogar angedroht, daß wenn ich das grab nicht pflege, die stadt eine friedhofsgärtnerei beauftragt und mir die kosten in rechnung stellt und notfalls dann auch per gerichtsvollzieher eintreibt.
und zwar direkt von der verwaltung der stadt.
@ hanna d.
emotional geht es mir ja genauso, aber ich möchte halt mehr über die wirkliche rechtliche seite erfahren.
laut satzung der friedhofsgenossenschaft, bei der meine mutter das grab gekauft hat, komme ich da nicht raus.
selbst telefonate mit der stadtverwaltung haben nix gebracht.
laut deren aussage gibt es auch keine ausnahmen, oder härtefallregelungen.
der § besagt, daß ich als ältestes kind haftbar bin.
das ist unabhängig vom erbrecht.