muß ich wirklich die grabpflegekosten für jemanden zahlen, den ich nicht mal kenne?

mich interessiert die rechtliche seite. mir wurde gesagt, ich habe keine möglichkeiten dieses abzulehnen. meine mutter kaufte dieses grab für ihren 2. mann, den ich nicht mal kenne. obwohl ich nach ihrem tod das erbe abgelehnt habe, soll ich jetzt trotzdem für die kosten aufkommen, da dieses wohl nix mit dem eigentlichen erbe zu tun hat.
aus gutem grund habe ich keinerlei interesse an dem leben meiner ,mutter, seit über 20 jahren.
jetzt ist sie verstorben und ich bin die verfügungsberechtigte für dieses grab ihres mannes und kann offensichtlich nix dagegen tun.das grab ist in hürth und die dortige verwaltung sagt mir telefonisch, daß ich aus der nummer nicht rauskomme. ich persönlich kann die pflege nicht übernehmen, da ich in bremen wohne.
ich wüßte gerne,ob jemand von euch da erfahrungen hat, oder mir beratungsstellen empfehlen kann.
oder muß ich einen anwalt einschalten und welche erfolgsaussichten hat das?

2011-10-21T13:56:54Z

rechtlich sind die wohl in NRW abgesichert, denn der gesetzestext lautet so,daß ich da nicht rauskomme, da ich die älteste bin.
es ist unabhängig von dem normalen erbe und hat nix mit meiner erbausschlagung zu tun.
leider.
ich war auch geschockt.
mir wurde sogar angedroht, daß wenn ich das grab nicht pflege, die stadt eine friedhofsgärtnerei beauftragt und mir die kosten in rechnung stellt und notfalls dann auch per gerichtsvollzieher eintreibt.
und zwar direkt von der verwaltung der stadt.

2011-10-21T14:03:18Z

@ hanna d.
emotional geht es mir ja genauso, aber ich möchte halt mehr über die wirkliche rechtliche seite erfahren.
laut satzung der friedhofsgenossenschaft, bei der meine mutter das grab gekauft hat, komme ich da nicht raus.
selbst telefonate mit der stadtverwaltung haben nix gebracht.
laut deren aussage gibt es auch keine ausnahmen, oder härtefallregelungen.
der § besagt, daß ich als ältestes kind haftbar bin.
das ist unabhängig vom erbrecht.

exenter2011-10-22T01:35:04Z

Beste Antwort

Nach den örtlichen Friedhofsbestimmungen hat die Verantwortlichkeit für das Grab eines Familienangehörigen nichts mit dem Erbrecht zu tun. Es ist ja auch logisch. Warum soll der Steuerzahler die Kosten übernehmen, wenn noch Angehörige da sind.
Unklar ist bei dieser Geschichte wer denn nun in dem Grab liegt (gekauft für den zweiten Mann und jetzt ist meine Mutter gestorben). Wenn die Mutter dort liegt kommst Du weder mit noch ohne Anwalt aus der Pflicht. Die übliche Totenruhe dauert 25 Jahre und so lange musst Du dich kümmern. Die Drohung mit der Friedhofsgärtnerei solltest Du ernst nehmen.
Zusätzlich schau Dir den Kaufvertrag an, um zu sehen ob und wann der ausläuft. Ich habe in einem ähnlichen Fall nach ca. zehn Jahren mit der Friedhofsverwaltung abgesprochen, dass das Grab eingeebnet, also beseitigt, wird und eine einmalige erschwingliche Summe dafür bezahlt. Den Einwand der Totenenruhe habe ich mit dem Argument entkräftet, dass dann der Tote mehr Ruhe hat, als wenn immer ein Gärtner rum kratzt.

idril_arien2011-10-22T04:02:13Z

Du solltest damit wirklich zu einem Anwalt gehen. Eine Beratung ist nicht so teuer. Zu deinen Gunsten spricht, daß du nicht für Schulden deiner Mutter aufkommen mußt, wenn du das Erbe ausschlägst. Weiter bist du mit dem verstorbenen nicht verwandt, außer, er hat dich adoptiert. Wäre deine Mutter vor ihm verstorben, so hätte er dich auszahlen müssen. Ihm gegenüber wärst du aber nicht erbberechtigt.

Anonym2011-10-21T23:44:50Z

So wie es aussieht, hast Du schlechte Karten aus der Sache rauszukommen ohne das Du zahlen musst.

Auszug aus dem Gesetzestext zur Grabpflege durch Angehörige, dem Du auch dann unterliegst, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, da die Grabstelle von deiner Mutter gekauft wurde.

Sind vom Verstorbenen keine Anordnungen ergangen, liegt das Recht der Totenfürsorge bei den nächsten Angehörigen und innerhalb derer besteht folgende Rangfolge: Ehegatte/Eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner - Kinder - Eltern - Geschwister - Nichten/ Neffen. Sind sich die z.B. mehrere Kinder uneinig, so gilt nicht etwa der Wille der Mehrheit, vielmehr ist der Verstorbene dann in "ortsüblicher Weise" (s.u.) zu bestatten.

Diese Rangfolge gilt auch, wenn die Angehörigen nicht Erbe werden, jedoch liegt die Vermutung nahe, dass bei einem Testament zugunsten anderer Personen diese dann auch das Totenfürsorgerecht haben sollen.


TM

Anonym2011-10-21T23:03:51Z

mache dir doch darüber keine "birne", du zahlst einfach nicht und fertig!
wer will dich gesetzlich zur grabpflege verdonnern? geht gar nicht...no go!
wenn es jemand gepflegt sehen will soll er es doch tun...ist auf alle fälle nicht dein problem!
lg.

Skyline2011-10-21T14:13:11Z

http://www.focus.de/finanzen/recht/erbschaft/familienstreit_aid_69683.html

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