Treppenhaus nach Modernisierung noch nicht fertig: Wieviel Mietminderung steht mir zu?
Der Aufgang, in dem ich wohne, wurde komplett modernisiert, weswegen ich vorrübergehend in einer Ausweichwohnung untergekommen bin. Nun ist die Wohnung fertig und der Umzug könnte stattfinden - jedoch ist das Treppenhaus noch eine einzige Baustelle:
1. Das Treppenlicht funktioniert nur aufgrund des Baustroms - die Lichtschalter stehen zentimeterweit aus der Wand heraus.
2. Eine Grundreinigung ist dringend notwendig.
3. Die Haustür ist nicht verschließbar, da das Schloss fehlt.
Die Klingelanlage funktioniert nicht.
4. Die Kellertür steht aufgrund der Baumaßnahmen im Nebenhaus sperrangelweit offen (bei mir wurde bereits vor dem Umzug schon mal eingebrochen - muss ich also nicht wieder haben).
5. Die Wohnungstüren müssen noch abgeschliffen werden.
6. Die Wände des Treppenhauses müssen noch verputzt und dann gestrichen werden.
Die Verwaltung teilte mir mit, dass sich die Fertigstellung des Treppenhauses aufgrund der Umzüge verzögere, da man nicht wolle, dass das Treppenhaus beschädigt würde !!!!
Nun meine Frage: Mein Umzug soll eigentlich nächsten Donnerstag stattfinden, aber ich spiele mit dem Gedanken, ihn nach hinten zu verschieben, bis alles fertig ist, um mir nicht den Dreck in die "neue" Wohnung zu holen.
Sollte ich dennoch umziehen, wieviel Mietminderung würde mir aufgrund o. g. Mängel zustehen und mit welchen Paragraphen kann ich das begründen?
Danke für eure Mithilfe und lieben Gruß.
Sabrina
Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten! Einige bereits abgegebene lassen wirklich zu wünschen übrig...