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Treppenhaus nach Modernisierung noch nicht fertig: Wieviel Mietminderung steht mir zu?

Der Aufgang, in dem ich wohne, wurde komplett modernisiert, weswegen ich vorrübergehend in einer Ausweichwohnung untergekommen bin. Nun ist die Wohnung fertig und der Umzug könnte stattfinden - jedoch ist das Treppenhaus noch eine einzige Baustelle:

1. Das Treppenlicht funktioniert nur aufgrund des Baustroms - die Lichtschalter stehen zentimeterweit aus der Wand heraus.

2. Eine Grundreinigung ist dringend notwendig.

3. Die Haustür ist nicht verschließbar, da das Schloss fehlt.

Die Klingelanlage funktioniert nicht.

4. Die Kellertür steht aufgrund der Baumaßnahmen im Nebenhaus sperrangelweit offen (bei mir wurde bereits vor dem Umzug schon mal eingebrochen - muss ich also nicht wieder haben).

5. Die Wohnungstüren müssen noch abgeschliffen werden.

6. Die Wände des Treppenhauses müssen noch verputzt und dann gestrichen werden.

Die Verwaltung teilte mir mit, dass sich die Fertigstellung des Treppenhauses aufgrund der Umzüge verzögere, da man nicht wolle, dass das Treppenhaus beschädigt würde !!!!

Nun meine Frage: Mein Umzug soll eigentlich nächsten Donnerstag stattfinden, aber ich spiele mit dem Gedanken, ihn nach hinten zu verschieben, bis alles fertig ist, um mir nicht den Dreck in die "neue" Wohnung zu holen.

Sollte ich dennoch umziehen, wieviel Mietminderung würde mir aufgrund o. g. Mängel zustehen und mit welchen Paragraphen kann ich das begründen?

Danke für eure Mithilfe und lieben Gruß.

Sabrina

Update:

Bitte nur ernstgemeinte und hilfreiche Antworten! Einige bereits abgegebene lassen wirklich zu wünschen übrig...

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    bei offener kellertür, offener haustür und noch abzuschleifender türen ist die gefahr groß, dass deine wohnung nicht verschließbar ist. dräng die verwaltung auf abstellung der mängel.

    und mach alles schriftlich.

    du brauchst keinen paragraphen, denn du hast die wohnung gemietet zu den bedingungen von vorher. jetzt ist eine verschlechterung eingetreten, das musst du nicht hinnehmen.

    genaue prozente kann man nicht sagen, es gibt bei den mietvereinen aber näherungswerte.

    lasst euch beraten.

    Quelle(n): Haustür (nicht abschließbar) 5% AG Köln, Urteil vom 28.10.1976 - 153 C 3204/76, WM 1978, S. 126. Wohnungsklingel (defekte) AG Neukölln, MM 1988, S. 151. 3 % Wohnungsklingel (fehlende) AG Frankfurt, Urteil vom 12.12.1979 - 33 C 4489/79. Treppenhaus (Verschmutzung wegen Bauarbeiten) 2% LG Berlin, MM 1994, S. 396
  • vor 10 Jahren

    zieh am donnerstag um und gut is ,dann wird auch weitergearbeitet ich verstehe den vermieter

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Da die eigentliche Wohnung von den Mängeln ja nicht betroffen ist, sehe ich da maximal eine Minderung von 10 Prozent als realistisch an.

  • vor 10 Jahren

    Wo das Treppenhaus seinen Strom her bekommt sollte Dir gleich sein, es ist aber beleuchtet. so kann man fast Deine gesamten Punkte "verreißen". Wenn die HAustür offen steht, brauchst Du auch keine Klingel an der HAustür.

    Das einzige Problem was Du hast, dass Schmutz in Deine Wohnung getragen wird.

    Da es keine feste Prozente gibt, sondern, wenn man sich nicht mit dem Vermieter einigt, der Richter das ganze festlegt, brauchst Du einen Anwalt, der das ganze nach der Hamburger Tabelle errechnet.

    Ich glaube aber kaum, dass Du mehr als 10-15% bekommst. Ob sich das alles lohnt, musst Du selbst entscheiden

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  • Marcel
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    einen mietmangel kannst du zwar (schriftlich!) geltend machen, aber durch die bereits stattfindende renovierung des treppenhauses ist der vermieter ja schon dabei abhilfe zu schaffen.

    wenn du ihm angemessene zeit gibst, den mietmangel zu beheben (normalerweise 14 tage, bis er aktiv werden sollte), ist er mit der renovierung schon lange fertig- falls du bis dahin deinen umzug gebacken bekommst

    ob sich der vermieter auf deine extrawurst einlässt, den umzug nach hinten zu verschieben, weiss hier keiner. aber mit sicherheit wird er bei deinem umzug NACH der renovierung wie ein schiesshund darauf achten, welche schäden du dabei verursachen wirst, und diese dann in rechnung stellen.

    ich würd mir also überlegen, ob mir das dann wert wäre...

  • vor 10 Jahren

    Dafür zahlst du ordentlich Kohle bei einem Anwalt. Frag da nach, wir wissen das nicht.

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