Urlaubsabgeltung-von wenn bekomme ich Geld bezahlt?

hatte einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund(TV-ÖD), bis 31.08.11

Anfang Juni11 bekam ich schriftlich: "Wir müssen ihnen leider mitteilen, dass wir die Befristung mit über den oben genannten Zeitraum hinaus verlängern können."

Mein Nachfrage ob ich nun einen Festvertrag erhalte, die mir bei der letzten Verlängerung mündlich versichert wurde. Antwort: „ das noch alles unklar sei“

Anfang des Jahres habe ich meinen Urlaubsantrag abgegeben, und meinen Urlaub so gelegt das der Resturlaub bis zum 31.08.11 genommen wird. Sollte ich aber einen Festvertrag erhalten dann nehme ich meinen Jahresurlaub erst im Okt.

Meinen Resturlaub hätte ich ab 30.07.11 nehmen müssen. Wurde aber immer still gehalten.

Gesundheitlich bemerkte ich steigende Psychische Probleme.

Am 19.08.11 hätte ich den Neuen Vertrag unterschreiben sollen, das unterließ ich da es wieder ein befrister war und nicht der versprochene Festvertrag. Daraufhin hatte ich einen Black Out, war am Boden zerstört, kam mir total verarscht vor und teilte mit das ich diesen Vertrag nicht unterschreibe, da ich nur an einen Festvertrag Interessiert bin.

Ab den 22.8 hatte ich dann Urlaub.

Ich dachte mir wenn ich bis zum 31.08 erhole dann bin ich auch wieder fit für was Neues. Habe weiter Bewerbungen geschrieben, vorgestellt aber es war nie das richtige dabei.

Am 01.09.11 habe ich mich Arbeitslos gemeldet, bei der Abgabe der Papiere wurde mir dann mitgeteilt das ich bis zum 21.09.11 eine Urlaubsabfindung erhalte, und in dieser Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.

Das Arbeitsamt hat mich allerdings auch auf eine Schulung geschickt die begann am 05.09.11 und endet am 31.11.11. Ich ging brav auf die Schulung habe Bewerbungen und Vorstellungsgespräche geführt, habe bei 2 Firmen Probe gearbeitet, und musst danach feststellen das ich Probleme mit meinen Knochenbau bei diesen Arbeiten bekomme. Auch meine Psyche wurde nicht besser, und irgendwann war ich soweit das ich zum Arzt gehen musste.

So kam es das ich seid dem 21.09.11 Krank geschrieben bin.
Und der 21.09 ist noch ein Tag in den die Ruhe zeit ist.
Zwischenzeitlich habe ich auch die Urlaubsabgeltung erhalten, ebenso das Arbeitslosengeld von 22.- bis 30.09.11. Bin noch bis zum 14.10.11 Krank geschrieben worden habe Fachärzte besuchen müssen, weiter Bewerbungen schreiben usw. Am 07.10 habe ich meine Abrechnung von meinen letzten Arbeitgeber erhalten, es war einen Sep. Abrechnung habe auch meine Lohnerhöhung erhalten die ab Sep fällig ist, alle Sozialabgaben wurden bezahlt. Nur beim Meldenachweis der Sozialversicherung war was ich nicht verstand.
Die alte Abmeldung wurde storniert und in der Neuen wurde nur das Gesamt Brutto geändert. Die Abmeldung war auch wieder der 31.08.11.

Aus diesen Grunde erhalte ich kein Kranken und kein Arbeitslosengeld mehr ab den 21.09.11.

Muss der Arbeitgeber nicht angeben das ich bis zu 21.09.11 in einen Beschäftigungsverhältnis gestanden habe?

Ich habe das Problem, das Arbeitsamt schreibt das ich ab den 21.09 bis ende Krankheit Krankengeld bekomme und mich wieder Arbeitssuchend melden muss wenn ich gesund bin.

Die Krankenkasse schreibt das ich Arbeitslosengeld erhalte ab 22.09

Nun von wen bekomme ich nun Geld? Melde mich ab Morgen Arbeitslos.

Und gegen alle Briefe und Bescheide wird Widerspruch eingelegt.

2011-10-18T11:33:13Z

Das AA hat mir geschrieben das ich mich Arbeitslos melden muss wenn ich nicht mehr Krank bin. Und die forden die Zahlungen von 22-30.09. von der Krankenkasse zurück. Und die haben geschrieben das ich Krankengeld bekomme.
Am selben Tag habe ich von KK einen Bescheid bekommen, das sie nicht Krankengeld zahlen müßen wenn ich Krank werde bei der Urlaubsabgeltung, da ich nicht in dieser Zeit versicht bin.
Dann habe ich mich gleich Arbeitslos gemeldet, und lass mich nicht weiter Krank schreiben, obwohl ich noch länger Krank sein kann, damit zu mindestens diesen Monat noch etwas Geld kommt.
Danach bin ich zur KK gefahren und habe Widerspruch eingelegt und danach zu Gewerkschaft und Rechtshilfe beantragt. Jetzt muss ich noch warten wie entschieden wird, und solange werde ich jetzt wohl Krank in meinen Lehrgang gehen müssen.

Jürgen NRW2011-10-16T13:12:05Z

Beste Antwort

Es geht dir wohl um die Tage vom 01.09. - 21.09.2011.

Tatsächlich endete dein Arbeitsverhältnis durch die Befristung zum 31.08.2011. Durch den noch nicht genommenen Urlaub hattest du noch Urlaubstage bis einschließlich 21.09.2011. Da du diese Tage durch Krankheit und die Beendung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konntest, wurden diese Tage finanziell abgegolten. Dadurch, dass du eigentlich noch bis zum 21.09.2011 (Ersatzweise Abgeltung) dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung gestanden hast, wird in dieser Zeit auch kein Arbeitslosengeld gezahlt. Gleichfalls auch kein Krankengeld. Du hast ja die Abgeltung erhalten – gleichzusetzen mit einer Gehaltszahlung.

Ansprüche entstanden erst wieder mit dem 22.09.2011. Bei Arbeitsfähigkeit ALG (Meldung bei der Agentur für Arbeit vorausgesetzt), bei Krankheit Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Sollten sich die Agentur für Arbeit und die Krankenkasse um die Zuständigkeit einer weiteren Zahlung streiten, muss die Agentur in Vorleistung gehen und sich evtl. bei der Krankenkasse das Geld erstatten lassen.

Leider sind dies die gesetzlichen Vorgaben. Sorry, dass ich dir keine bessere Auskunft geben kann.

Anonym2011-10-18T10:42:41Z

ein etwas verwirrender Vortrag zum Sachverhalt.
Es kann aber nur so sein, wie Jürgen NRW schreibt
1. Arbeitsverhältnis endete am 31.08.
2. Urlaubsabgeltung ist dem Alogeld bzw Krankengeld vorrangig
3. Alogeld beginnt am 22.09. es sei denn es besteht tatsächlich auch in dieser Zeit Arbeitsunfähigkeit

Anonym2011-10-16T12:45:22Z

unglaubhaft