tätlicher Angriff - gibt es ein passendes Gesetz?
Hallo,
bin vor ein paar Wochen (körperlich) angegriffen worde, konnte aber nach einigen Schlägen, die ich eingefangen habe, fliehen. Darum würde ich den Angreifer gerne anzeigen und dachte an eine Anzeige wie z.B. tätlicher Angriff.
Bei der Polizei hörte ich jedoch, dass es so eine Anzeige nicht gibt; ich könne den Angreifer nur wegen Körperverletzung angreifen. Da er dies jedoch nicht wirklich erreicht hat, würde sich das sowieso im Sand verlaufen, hörte ich.
Darum meine Frage: Gibt es nicht irgendeine Anzeige / Anzeigenart mit dem ich den Angreifer anklagen kann?
Danke schonmal im Voraus,
Lg, Comerz
Edit: Erstmal danke für die Antworten. Es ist immerhin sehr gut wenn ich den Angreifer auch anzeigen kann, wenn man bei mir keine Verletzungen / Schäden sieht. Trotzdem ist dies meiner Meinung nach einfach zu billig, da "ja dann nichts passiert ist". Und je schwerer die Verletzungen beim Angegriffenen sind, desto größer wird die Verurteilung inkl. Strafe ausfallen.
Und der Polizist hat auch gemeint das würde zu nichts führen, weil ich halt keine Verletzungen nachweisen kann. Die Anzeige wird zwar zur Staatsanwaltschaft gesendet werden, diese werden jedoch nichts unternehmen, da die einfach unnötige Arbeit = Zeitaufwand ist.
=== Alles in allem: Gut, ich habe keine Schäden. Der Angreifer jedoch auch nicht (außer dass er bei der Polizei notiert ist). Und warum sollte er daher das nächste Mal nicht wieder einfach zuschlagen?