tätlicher Angriff - gibt es ein passendes Gesetz?

Hallo,
bin vor ein paar Wochen (körperlich) angegriffen worde, konnte aber nach einigen Schlägen, die ich eingefangen habe, fliehen. Darum würde ich den Angreifer gerne anzeigen und dachte an eine Anzeige wie z.B. tätlicher Angriff.
Bei der Polizei hörte ich jedoch, dass es so eine Anzeige nicht gibt; ich könne den Angreifer nur wegen Körperverletzung angreifen. Da er dies jedoch nicht wirklich erreicht hat, würde sich das sowieso im Sand verlaufen, hörte ich.

Darum meine Frage: Gibt es nicht irgendeine Anzeige / Anzeigenart mit dem ich den Angreifer anklagen kann?

Danke schonmal im Voraus,

Lg, Comerz

2011-10-07T12:29:45Z

Edit: Erstmal danke für die Antworten. Es ist immerhin sehr gut wenn ich den Angreifer auch anzeigen kann, wenn man bei mir keine Verletzungen / Schäden sieht. Trotzdem ist dies meiner Meinung nach einfach zu billig, da "ja dann nichts passiert ist". Und je schwerer die Verletzungen beim Angegriffenen sind, desto größer wird die Verurteilung inkl. Strafe ausfallen.
Und der Polizist hat auch gemeint das würde zu nichts führen, weil ich halt keine Verletzungen nachweisen kann. Die Anzeige wird zwar zur Staatsanwaltschaft gesendet werden, diese werden jedoch nichts unternehmen, da die einfach unnötige Arbeit = Zeitaufwand ist.

=== Alles in allem: Gut, ich habe keine Schäden. Der Angreifer jedoch auch nicht (außer dass er bei der Polizei notiert ist). Und warum sollte er daher das nächste Mal nicht wieder einfach zuschlagen?

Anonym2011-10-07T03:41:08Z

Beste Antwort

Du musst überhaupt keinen Straftatbestand angeben. Mit einer Strafanzeige "aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten", verbunden mit einer umfangreichen Sachverhaltsschilderung, bist du immer auf der sicheren Seite. Davon abgesehen kannst du dem Polizisten schon vertrauen, wenn er dir zu einer Anzeige wegen Körperverletzung rät.

Übrigens, war es der Polizist, der dir den Schwachsinn à la "Straftatbestand nicht verwirklicht" eingeredet hat? Das fände ich bedenklich. Zumal auch versuchte Körperverletzung strafbar ist.

Anonym2011-10-08T10:30:57Z

Es steht einem Polizisten nicht zu, darüber zu filosofieren, was die Staatsanwaltschaft tut oder nicht - der soll seinen *** Job machen und die *** Anzeige aufnehmen. Er kann schlicht und einfach nicht wissen, was sich daraus ergeben wird.

Wenn dein Angreifer beispielsweise schon mehrere Verfahren wegen ähnlicher Delikte hinter sich hat und beim letzten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die nur noch mit ganz fest zugedrückten Augen zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft den Fall eher nicht ignorieren. Das kann aber der kleine Schnitti auf dem Polizeirevier nicht beurteilen, und darum soll der einfach seine *** halten und das tun, wofür er bezahlt wird.

Marcel2011-10-08T07:06:31Z

vor 20 jahren hat man so eine kleinigkeit unter männern geregelt.
und dann war der käse auch gegessen!
mittlerweile holt man ja wegen JEDER ohrfeige ne 100-schaft bereitschaftspolizei!

angela k2011-10-07T17:49:04Z

lass' es einfach auf sich beruhen, selbst wenn du angegriffen wurdest!
eine anzeige wegen veruchter körperverletzung würde vielleicht noch in frage kommen, aber wenn du diesem kasper ordentlich einen "ein geschwenkt" hast, könnte der schuss eben so gut nach hinten los gehen, wenn du irgend einen kampf-sport betreibst oder einen gegenstand zur abwehr bnutzt hast.
...dann heißt es "unverhältnissmäßigkeit der mittel" und du bist der blöde!

Fred2011-10-07T17:14:54Z

Stelle doch einfach die Anzeige. Du musst dabei doch keinen Paragaphen angeben.
Das machen die Beamten von ganz alleine.

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