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tätlicher Angriff - gibt es ein passendes Gesetz?

Hallo,

bin vor ein paar Wochen (körperlich) angegriffen worde, konnte aber nach einigen Schlägen, die ich eingefangen habe, fliehen. Darum würde ich den Angreifer gerne anzeigen und dachte an eine Anzeige wie z.B. tätlicher Angriff.

Bei der Polizei hörte ich jedoch, dass es so eine Anzeige nicht gibt; ich könne den Angreifer nur wegen Körperverletzung angreifen. Da er dies jedoch nicht wirklich erreicht hat, würde sich das sowieso im Sand verlaufen, hörte ich.

Darum meine Frage: Gibt es nicht irgendeine Anzeige / Anzeigenart mit dem ich den Angreifer anklagen kann?

Danke schonmal im Voraus,

Lg, Comerz

Update:

Edit: Erstmal danke für die Antworten. Es ist immerhin sehr gut wenn ich den Angreifer auch anzeigen kann, wenn man bei mir keine Verletzungen / Schäden sieht. Trotzdem ist dies meiner Meinung nach einfach zu billig, da "ja dann nichts passiert ist". Und je schwerer die Verletzungen beim Angegriffenen sind, desto größer wird die Verurteilung inkl. Strafe ausfallen.

Und der Polizist hat auch gemeint das würde zu nichts führen, weil ich halt keine Verletzungen nachweisen kann. Die Anzeige wird zwar zur Staatsanwaltschaft gesendet werden, diese werden jedoch nichts unternehmen, da die einfach unnötige Arbeit = Zeitaufwand ist.

=== Alles in allem: Gut, ich habe keine Schäden. Der Angreifer jedoch auch nicht (außer dass er bei der Polizei notiert ist). Und warum sollte er daher das nächste Mal nicht wieder einfach zuschlagen?

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Du musst überhaupt keinen Straftatbestand angeben. Mit einer Strafanzeige "aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten", verbunden mit einer umfangreichen Sachverhaltsschilderung, bist du immer auf der sicheren Seite. Davon abgesehen kannst du dem Polizisten schon vertrauen, wenn er dir zu einer Anzeige wegen Körperverletzung rät.

    Übrigens, war es der Polizist, der dir den Schwachsinn à la "Straftatbestand nicht verwirklicht" eingeredet hat? Das fände ich bedenklich. Zumal auch versuchte Körperverletzung strafbar ist.

  • vor 10 Jahren

    Was verstehst Du unter dem Satz "Da er dies jedoch nicht wirklich erreicht hat, ..."? Ein einfacher Schlag erfüllt bereits den Tatbestand der Körperverletzung. Wenn du von "(körperlich) angegriffen" redest, ist diese Defínition juristisch also erfüllt.

    Körperverletzung heißt nicht, dass Du sichtbare oder bleibende Schäden davontragen musst.

    Also: Du kannst den Angreifer ohne weiteres wegen Körperverletzung anzeigen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Auch wenn man es Dir nicht ansieht, also keine Verletzungen entstanden sind, so ist es die Körperverletzung, die auch strafbar ist, wenn man diese nur versucht.

    Hier lesen:Strafgesetzbuch

    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

    17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231)

    § 223

    Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    TM

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Es steht einem Polizisten nicht zu, darüber zu filosofieren, was die Staatsanwaltschaft tut oder nicht - der soll seinen *** Job machen und die *** Anzeige aufnehmen. Er kann schlicht und einfach nicht wissen, was sich daraus ergeben wird.

    Wenn dein Angreifer beispielsweise schon mehrere Verfahren wegen ähnlicher Delikte hinter sich hat und beim letzten Mal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, die nur noch mit ganz fest zugedrückten Augen zur Bewährung ausgesetzt werden konnte, dann wird die zuständige Staatsanwaltschaft den Fall eher nicht ignorieren. Das kann aber der kleine Schnitti auf dem Polizeirevier nicht beurteilen, und darum soll der einfach seine *** halten und das tun, wofür er bezahlt wird.

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  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Da gibt es in der Tat nur die Körperverletzung. Möglicherweise je nach Tatumständen auch die Bedrohung. Wenn man die Tat erst nach einigen Wochen zur Anzeige bringt, lässt sich die Körperverletzung i.d.R. nur schwer nachweisen, es sei denn, die Verletzungen sind unmittelbar nach der Tat ärztlich dokumentiert worden.

  • Marcel
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    vor 20 jahren hat man so eine kleinigkeit unter männern geregelt.

    und dann war der käse auch gegessen!

    mittlerweile holt man ja wegen JEDER ohrfeige ne 100-schaft bereitschaftspolizei!

  • vor 10 Jahren

    lass' es einfach auf sich beruhen, selbst wenn du angegriffen wurdest!

    eine anzeige wegen veruchter körperverletzung würde vielleicht noch in frage kommen, aber wenn du diesem kasper ordentlich einen "ein geschwenkt" hast, könnte der schuss eben so gut nach hinten los gehen, wenn du irgend einen kampf-sport betreibst oder einen gegenstand zur abwehr bnutzt hast.

    ...dann heißt es "unverhältnissmäßigkeit der mittel" und du bist der blöde!

    Quelle(n): jepp, recht haben und recht bekommen sind leider 2 paar schuhe in der deutschen rechtssprechung :(
  • Fred
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Stelle doch einfach die Anzeige. Du musst dabei doch keinen Paragaphen angeben.

    Das machen die Beamten von ganz alleine.

  • micha
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Eigentlich solltest Du denjenigen anzeigen können.Bringt aber nichts da die Anzeige wahrscheinlich innerhalb der nächsten 3 Monate eingestellt werden würde.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Zeig ihn an ich hatte auch ne Anzeige wegen Körperverletzung und hab nur ne Alte dumm angemacht.

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