Beleidigung oder nicht?
Mal ne juristische Frage: Erfüllt es den Tatbestand der Beleidigung, wenn ich jemandem in ruhigem Ton und mit sachlicher Wortwahl erkläre, was ich von ihm halte?
Ich denk mir jetzt mal ein Beispiel aus:
Ich halte Sie für einen ungebildeten Menschen, dessen kleingeistige Ignoranz ihn daran hindert, einen Grad an Bildung und Einsicht zu erlangen, der es mir ermöglichen würde ihn als intellektuell ebenbürtig zu betrachten.
Oder so: Ich bin der Auffassung, daß Sie weder die intellektuelle noch die charakterliche Kompetentz besitzen, die ein Exekutivbeamter zur vorschriftsmäßigen Ausübung seiner Pflichten benötigt.
Ist so eine Verklausulierung grundsätzlich als Beleidigung zu werten, oder muß man bestimmte Begriffe vermeiden? Oder ist das vielleicht sogar rechtlich abzektabel?
@ Alle: Natürlich MEINE ich das als Beleidigung. Worum es mir geht, ist die Frage ob und wie man einer Beleidigungsklage vorbeugt. Also sozusagen um juristische Spitzfindigkeiten. Und natürlich habe ich das selbst geschrieben.