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Beleidigung oder nicht?
Mal ne juristische Frage: Erfüllt es den Tatbestand der Beleidigung, wenn ich jemandem in ruhigem Ton und mit sachlicher Wortwahl erkläre, was ich von ihm halte?
Ich denk mir jetzt mal ein Beispiel aus:
Ich halte Sie für einen ungebildeten Menschen, dessen kleingeistige Ignoranz ihn daran hindert, einen Grad an Bildung und Einsicht zu erlangen, der es mir ermöglichen würde ihn als intellektuell ebenbürtig zu betrachten.
Oder so: Ich bin der Auffassung, daß Sie weder die intellektuelle noch die charakterliche Kompetentz besitzen, die ein Exekutivbeamter zur vorschriftsmäßigen Ausübung seiner Pflichten benötigt.
Ist so eine Verklausulierung grundsätzlich als Beleidigung zu werten, oder muß man bestimmte Begriffe vermeiden? Oder ist das vielleicht sogar rechtlich abzektabel?
@ Alle: Natürlich MEINE ich das als Beleidigung. Worum es mir geht, ist die Frage ob und wie man einer Beleidigungsklage vorbeugt. Also sozusagen um juristische Spitzfindigkeiten. Und natürlich habe ich das selbst geschrieben.
13 Antworten
- PeacemakerLv 6vor 10 JahrenBeste Antwort
Da man davon ausgeht,dass der andere einem sowieso nicht "geistig" folgen kann,
sollte man die Größe besitzen u. höflich lächelnd schweigen.
- Anonymvor 10 Jahren
Besser du sagst: Ich würde mich gerne geistig mit Ihnen duellieren, aber ich merke, das sie absolut unbewaffnet sind!
- Anonymvor 10 Jahren
wär mir wurscht ich beleidige alle penner egal ob du oder der oder die.
- vor 10 Jahren
Ich finde deine Ausführungen göttlich und denke nicht, dass jemand davon beleidigt sein kann, denn kaum will er das wiederholen, würde er versagen... DAS kann niemand wiederholen, trifft es ungemein und man kann trotzdem keine Klage einreichen. Und die Antwort von Iveco Truck - sehr viel einfacher ausgedrückt - ist, gelinde gesagt, genau das, was ich mir für meinen Kollegen schon lange mal als Antwort überlege :-) wunderbar!!
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- blaucleverLv 7vor 10 Jahren
egal, ob ruhiger ton und sachliche wortwahl: der inhalt überzeugt den angesprochenen von seinen schlechten eigenschaften. niemand hört so etwas gern.
die gebrachten beispiele sollen nur erweiterte sprachliche kompetenz vortäuschen.
Man könnte das auch verständlicher schreiben:
Beispiel 1: Sie sind doof
Beispiel 2: Sie sind absolut ungeeignet.
- regenbogenLv 5vor 10 Jahren
Die Antwort von Iveco Truck,
ist, mit anderen Worten,
echt cool!!!!!!!!!!!!!!!;))
- I******freundLv 6vor 10 Jahren
Natürlich ist das eine Beleidigung. Du darfst die Arbeit eines Anderen, beurteilen, wenn es Dich angeht, aber nicht die Person eines anderen ... Also Du darfst zu Deinem Architekten sagen "Sind sie wirklich sicher, daà der von Inen vorgelegte Entwurf, den Regeln der Baukunst entspricht. Ich hab mehr den Eindruck, daà er auf die Schnelle nach einer durchzechten Nacht entstanden ist." Aber dann muÃt Du sachliche Gründe haben, sowohl für den Verstoà gegen die Regeln der Baukunst als auch für die durchzechte Nacht.
Wenn Du Bayer bist, kannst Du Depp sagen. Und im Fall, daà es zur Klage kommt, sagen, bei uns in Bayern ist das keine Beleidigung, sondern eine Freundschaftsbezeugung .... wenn Du Glück hast.
- Anonymvor 10 Jahren
Sicherlich ist das eine Beleidigung, da du ihn, seine Arbeit etc. dadurch in Verruf bringst, wenn auch mit "schönen" Worten. Die lassen sich aber genauso dechiffrieren wie handfeste Beschimpfungen.
Auch mit gewählter Sprechweise kann man jemanden herabwürdigen und darauf laufen deine Formulierungen ohne Frage hinaus. Zumal schon vom Ansatz her unklar ist, wieso sich jemand berufen fühlen sollte, zu einem "Exekutivbeamten" (ich schätze, das soll ein Polizist sein) so zu sprechen. Das an sich ist schon respektlos und beleidigend.
- PidiLv 4vor 10 Jahren
Bei einer Beleidigung ist es grundsätzlich egal, ob du das in schönen Sätzen oder vulgär formulierst. Sobald du die Ehre des anderen verletzt und/oder dieser es als kränkend empfindet, ist der Tatbestand der Beleidigung erfüllt.
Nachtrag:
Na wenn deine Abneigung so groà ist, dann beleidige ihn eben so hart wie du willst und nimm die Strafe hin. Das sollte es dir doch wert sein.