Witwenrente ins Ausland überweisbar? Guten Morgen! Letzte Woche ist unerwartet mein Schwager gestorben. Seine Frau stammt aus Lettland. Jetzt steht im Raum, ob sie eventl. wieder zurück geht, da sie a) hier keine Arbeit bekommt (sie sucht schon länger, ist aber ja auch schon 54) und dadurch b) hier auch allein keine Whg finanzieren kann. Zudem hat sie dort noch eine Eigentumswohnung und ihre ganze Familie lebt auch da. Würde sie denn die Witwenrente, die ihr hier zusteht, nach Lettland überweisen bekommen oder nur, wenn sie hier bleibt?
Robert S2011-09-17T01:58:16Z
Beste Antwort
Da Lettland in der EU ist hat sie damit keine Schwierigkeiten, Wenn ihr Mann hier in der BRD gearbeitet hat und sie Recht hat auf eine Witwenrente bekommt sie die Rente dahin überwiesen.
Sie muss sich allerdings selbst darum kümmern und der Rentenanstallt Bescheid geben das sie zurück geht in ihrer Heimat. Sie muss ja auch ihre Daten von der Bank in Lettland mit teilen , wie BLZ, Kto.Nummer, Iban Nummer usw.Auch ihre Adresse.
Sie müsste sich dann auch bemühen eine Krankenkasse in Lettland für sich zu finden, denn sonst zieht die Rentenstelle dies ab von der Rente und überweist das Geld weiter an der deutschen Krankenkasse wo ihr Mann oder sie drin war.
Renten aller Art werden der betreffenden Person überwiesen, egal wo sie ihren Wohnort hat. Durch einen Umzug gehen die bestehenden Ansprüche nicht verloren. Manche Länder haben aber eine eigene Regelung zu Versteuerung der Renten. So z.B. Portugal, wo deutsche Renten im Land versteuert werden müssen.
ich hatte mich mal darüber informiert, ob es Abzüge bei Renten gäbe, wenn man im Ausland lebte. Dieses Gerücht geisterte reichlich herum. Dem ist nicht so. Aber ich meine mich zu erinnern, daß die Überweisung ins Ausland entweder nicht immer ginge oder zuweilen Abzüge verursacht. Ich kenne auch keinen, der es so macht.
Ich würde an ihrer Stelle ein Giro in Deutschland stehen lassen, daß online abrufbar ist und von dort Überweisungen auf mein Konto im Lettischen veranlassen. Ein Giro ist kostenlos und man braucht auch keinen Wohnsitz in Deutschland, um eines zu eröffnen.
Eine Überweisung ist heute relativ einfach mit SEPA. Was die lettischen Banken für Kurse geben, weiß ich aber nicht.
Bevor hier laienhafte Antworten kommen, die wahrscheinlicha auch nicht stimmen könnten, wäre es ratsam, besonders in Geldangelegenheiten wie Witwenrente, dass sich die Frau deines verstorbenen Schwagers mit der Rentenversicherung in Verbindung setzt und sich dort beraten lässt.
Das ist von Land zu Land verschieden.
Einfach zur Rentenversicherung gehen und mit den Leuten dort reden. Dann weiss sie mehr. Und wenn sie nicht so gut deutsch versteht, dann stehe ihr zur Seite oder ein lettisch Sprechender soll ihr beim Verstehen helfen.